Präzedenzentscheidung des Obersten Gerichtshofs: Verlorenes Gepäck kann eine nicht-geldliche Entschädigung verlangen

Wenn Fluggesellschaften ihr Gepäck verlieren, müssen sie nicht nur für den materiellen Schaden des Passagiers aufkommen, sondern auch für den moralischen Verlust.

Laut den Nachrichten der türkischen Zeitung wurde das Gepäck des Passagiers, der zuerst nach Istanbul und dann per Transfer von Ankara nach Ägypten geflogen war, versehentlich in das Moskauer Flugzeug verladen. Die Fluggesellschaft teilte dem Passagier mit, dass ihm sein Gepäck am Bestimmungsort zugestellt würde, aber das Gepäck könne dem nach Ägypten reisenden Passagier nicht zugestellt werden. Der Passagier, der während seiner Reise versuchte, an seine Koffer zu gelangen, stellte nach seiner Rückkehr in die Türkei fest, dass das Schloss seines Koffers aufgebrochen und seine Habseligkeiten vermischt waren. Der Passagier, dem die Drogen vorenthalten wurden, die er während seiner Reise immer konsumierte, reichte eine Klage ein, um seine materiellen und moralischen Verluste zu decken, und erklärte, dass er aufgrund der Durchsuchungen, die er machte, um seinen Koffer zu erreichen, immer Geld ausgegeben habe, er müsse Kleidung kaufen, und dass er seinen Urlaub in Anspannung und depressiver Stimmung verbrachte. Als das 4. Handelsgericht erster Instanz in Ankara dem Antrag des Klägers auf Ersatz des immateriellen Schadens stattgab, wurde gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Die 11. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, die die Berufung prüfte, hob die Entscheidung über den immateriellen Schaden auf. Als sich das Amtsgericht seiner Entscheidung widersetzte, kam das Dokument auf die Tagesordnung der Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts.

Der Vorstand hielt die Entscheidung des Amtsgerichts, Widerstand zu leisten, für angemessen, hob die Entscheidung der 11. Zivilkammer auf und verurteilte die Fluggesellschaft zur Zahlung von immateriellen Schäden.

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass der Kläger seine Reise in dem Bemühen, sein Gepäck zu erreichen, und in zunehmender Anspannung beendete, anstatt einen ruhigen Urlaub zu nehmen, und es wurde festgestellt, dass die Auslieferung des Gepäcks lange nach der Rückkehr in die Türkei und der Vermischung erfolgte des Eigentums durch Aufbrechen des Schließsystems des Koffers ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers.

T24

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