Einige Orte in 6 Provinzen wurden zu „Schutzgebieten“ und „zu schützenden unbeweglichen Kulturgütern“ erklärt.

Die Entscheidungen des Ministeriums für Kultur und Tourismus über die Registrierung bestimmter Orte in den sechs Provinzen als „Schutzgebiete“ oder „zu schützendes unbewegliches Kulturgut“ wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß den Entscheidungen des Regionalkomitees Van zur Verteidigung des Kulturerbes, des Regionalrats Nr. 4 zur Erhaltung des Kulturerbes von Diyarbakir und Istanbul und des Verteidigungsausschusses für Kultur- und Naturgüter der historischen Stätte Gallipoli, der Höhle und des Siedlungsgebiets des Dorfes Güzelsu im Bezirk Ahlat befinden sich Bitlis und Siirt Die Höhlensiedlung Musa Deresi im Dorf Konakpınar im Bezirk Kurtalan wurde als archäologische Stätte ersten Grades registriert.

„Kelke Kaya Carving Cistern 1“ und „Kelke Rock Carving Cistern 2“ am Standort Eşek Deresi im Dorf Bozoğlak im Bezirk Baskil in Elazig wurden zu schützenswerten unbeweglichen Kulturgütern erklärt.

Conkbayiri-Schutzgebiet

Die Immobilien des Privateigentums auf den Parzellen 2351 Block, 8 und 7 im Istanbuler Stadtteil Fatih wurden als zu schützendes unbewegliches Kulturgut deklariert.

Die historische Stätte am Standort Conkbayırı im Dorf Büyükanafarta im Distrikt Eceabat von Çanakkale wurde ebenfalls als archäologische Stätte 1. und 3. Grades registriert.

Die historische Stätte am Standort Conkbayırı im Dorf Büyükanafarta im Distrikt Eceabat von Çanakkale wurde ebenfalls als archäologische Stätte 1. und 3. Grades registriert.

 

T24

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