Justizministerium, „Die Thesen, dass das offizielle Auslieferungsersuchen 29 Tage nach der Festnahme von Faruk Fatih Özer verschickt wurde, entsprechen nicht der Wahrheit.‚ er definierte.
In einer schriftlichen Stellungnahme des Ministeriums heißt es: Angesichts der haltlosen Nachrichten in einigen Medien über die Auslieferung des Thodex-Gründers Faruk Fatih Özer aus Albanien war ein Statement erforderlich. Faruk Fatih Özer, der mit seiner Firma „Thodex“ als Vermittler im Krypto-Geldwechsel tätig ist, wurde am 23 ging nach Albanien, indem er das mit den Kunden verbundene Geld auf sein Konto überwies Als das Justizministerium am 11.06.2021 von der Information erfuhr, dass sich die genannte Person in Albanien aufhielt, beantragte sie ihre Auslieferung aus Albanien an unser Land.es wurde gesagt.
Die Erklärung enthielt die folgenden Begriffe:
„Nach der Mitteilung, dass die Person am 30.08.2022 in Albanien mit dem Ziel der Auslieferung an unser Land gefasst und festgenommen wurde, übermittelten wir unser Auslieferungsersuchen am 11.06.2021 mit unserem Schreiben vom 31.08.2022 an Die albanischen Behörden begannen umgehend.
Andererseits wurde von den albanischen Behörden mit Schreiben vom 13.09.2022 beantragt, das Auslieferungsersuchen an die genannte Person zu richten, und am 16.09.2022 wurde das Auslieferungsersuchen erneut an die albanischen Behörden gesandt eine Vorsichtsmaßnahme.
Daher entspricht die in einigen Presse- und Medienorganen erschienene These, dass das offizielle Auslieferungsersuchen 29 Tage nach der Festnahme der Person verschickt wurde, nicht der Wahrheit.
Im Auslieferungsverfahren von Faruk Fatih Özer hat unser Ministerium das Thema sensibel verfolgt und alle Verfahren im Verfahren dringend und vollständig durchgeführt.
Am 19.09.2022 führte unser Justizminister, Herr Bekir BOZDAĞ, ein Telefonat mit dem Justizminister Albaniens, Herrn Ulsi MANJA, und drückte unsere Sensibilität in dieser Angelegenheit aus.“
T24