Ermittlungen zu zwei Unternehmen, die sich gegenseitig Aktien von der Wettbewerbsbehörde gekauft haben

Der Wettbewerbsausschuss übernahm den Prozess des Kaufs von Aktien von Unternehmen auf Gegenseitigkeit durch Dalsan Alçı Industry unter der Kontrolle von Dalsan Investment and Power AŞ und Saint-Gobain Rigips Alçı Industry unter der Aufsicht von Saint-Gobain Weber Construction Chemicals Industry.

In der schriftlichen Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde wurde dieser Vorgang als „Einrichtung einer gemeinsamen Aufsicht“ definiert. In der schriftlichen Stellungnahme wurde mitgeteilt, dass mit dem Ratsbeschluss vom 08.09.2022 die abschließende Prüfung begonnen wurde, in der der Antrag auf das als Einrichtung einer gemeinsamen Prüfung definierte Verfahren evaluiert wurde. In der schriftlichen Stellungnahme wurde festgestellt, dass das letzte geprüfte Verfahren ausgesetzt war und gemäß Artikel 10 des Wettbewerbsschutzgesetzes nicht durchgeführt werden konnte.

In Anbetracht der Prozesse, in denen die Untersuchung eingeleitet wurde, basierend auf der Pflicht zur Überwachung von Fusions- und/oder Übernahmeprozessen, die zu einer erheblichen Verringerung des aktiven Wettbewerbs auf den Märkten führen würden, die dem Ausschuss in Artikel 7 des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs übertragen wurden , und darüber hinaus die Prozesse, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur im Markt im 10. Element zu vertiefen waren, bis zur abschließenden Prüfung auf Grundlage seiner Befugnisse erfasst.

T24

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