Türkischer Ärzteverband (TTB), Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit Stellvertretender Generaldirektor für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Kamil Licht‚von „Unter freien Marktbedingungen werden wir einen Basispreistarif festlegen, der beratend und nicht obligatorisch ist“ Er schickte am 20. September 2022 einen Brief an das Ministerium. In dem Artikel heißt es, dass die Autorität bei dieser Wette TTB ist. „Die Befugnisse und Aufgaben der Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind im 90. Punkt des CB-Dekrets Nr. 1 mit dem Titel Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz aufgeführt, und die Befugnis oder Mission zur Festlegung eines Mindestpreistarifs ist es nicht definiert“es sagte.
Kamil Işık, stellvertretender Generaldirektor für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, TTB, Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit. „Unter freien Marktbedingungen werden wir einen Basispreistarif festlegen, der beratend und nicht obligatorisch ist“ Er schickte am 20. September 2022 einen Brief an das Ministerium. Der Artikel sagte:
„Am 15. September 2022 haben wir in den Medien eine Erklärung von Kamil Işık, stellvertretender Generaldirektor für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit, in der Form gesehen: ‚Wir werden einen Grundpreistarif im festlegen Bedingungen des freien Marktes, nicht als Verpflichtung, sondern als Empfehlung“.
„Der Mindestpreis stellt die untere Grenze für die freie Preisbestimmung der Parteien dar“
Die Ausübung des ärztlichen Berufs bedarf öffentlicher Verantwortung, fachlicher Aufsicht und Kontrolle. Die Bemühungen um die Erhaltung der Qualität der ärztlichen Arbeit zielen eigentlich darauf ab, die Qualität der Gesundheitsdienste zu erhalten, die die Bürger erhalten, die aufgrund ihrer professionellen Qualität von diesen Diensten profitieren. Der Hauptgrund für die Festlegung des Mindestpreises besteht darin, eine Verschlechterung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch die Schaffung eines Wettbewerbs unter den Ärzten zu verhindern. Der mit diesem Ziel festgelegte Mindestpreis stellt die untere Grenze für die freie Preisbestimmung der Parteien dar.
28/11 des türkischen Ärztekammergesetzes Nr. 6023. Den Ärztekammern steht insbesondere das Recht und die Befugnis zur Festsetzung der Mindestvergütung (Honorar) für ärztliche Leistungen zu. Besteht ein durch die TTB geregelter Mindestpreistarif, ist eine Tätigkeit in der Betriebsmedizin unterhalb des in diesem Tarif festgelegten Mindestpreises nicht möglich.
Die Befugnisse und Pflichten der Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind im 90. Punkt mit dem Titel Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz des CB-Erlasses Nr. 1 aufgeführt, der im Amtsblatt vom 10.7.2018 unter der Nummer 304774 veröffentlicht wurde, und die Befugnisse und Pflichten zur Bestimmung des Mindestpreises oder der Aufgabe sind nicht definiert.
„Die Kompetenz zur Festsetzung des Mindestpreistarifs liegt bei der TTB“
In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass gemäß Artikel 28 des Gesetzes Nr. 6023 die TTB befugt ist, den Grundpreistarif festzulegen, und dass die Generaldirektion für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht befugt ist. In Anbetracht der Tatsache, dass der von der Generaldirektion empfohlene Tarif voraussichtlich unter Berücksichtigung der Chefs erstellt wird, erinnern wir außerdem an die ethische Verpflichtung der Ärzte, den von der Berufsorganisation festgelegten Grundpreistarif und die Arbeitsverträge einzuhalten gegen die allgemeinen Prozessbedingungen sind ebenfalls unentschieden.
Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir Beschwerden von vielen Betriebsärzten erhalten haben, dass der größte Teil ihrer derzeitigen Gehälter in Form von „Handzahlungen“ vom OSGB gezahlt wird, diese Situation zu Rechtsverlusten für Mitarbeiter führt und auch der Öffentlichkeit schadet, und Wir beabsichtigen, dass diese Situation durch aktive Kontrollen vor Ort verhindert werden kann.“(PHÖNIX)
T24