Änderung der Verordnung über Ratingagenturen der BRSA

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat die Verordnung über die Grundsätze der Zulassung und Tätigkeit von Ratingagenturen geändert.

Die von der BRSA vorgenommene Änderung der Verordnung über die Zulassung und den Betrieb von Ratingagenturen ist nach Veröffentlichung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts in Kraft getreten.

Folgende Worte wurden in die Änderung der Verordnung aufgenommen:

„Die bankfremden Partner der autorisierten Ratingagentur, die Leiter und Mitglieder des Verwaltungsrats, die Manager, die Mitglieder des Ratingausschusses und die Ratingspezialisten können nicht Leiter oder Mitglied des Verwaltungsrats, Manager oder Gesellschafter sein eine andere Ratingagentur oder Institutionen, die unabhängige Kontroll- oder Bewertungsdienste erbringen. Sie können nicht als unabhängiger Wirtschaftsprüfer, Ratingspezialist oder Bewertungsspezialist arbeiten.“


 

T24

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