Das Europäische Parlament (EP) billigte den Artikel, der vorbereitet wurde, um die Mindestpreise auf ein Niveau anzuheben, das einen angemessenen Lebensstandard in den Ländern der Europäischen Union (EU) gewährleistet.
Die EP-Generaldelegation, die zu einer Sitzung in Straßburg kam, erörterte die gesetzliche Regelung, die neue Vorschriften zu Mindestpreisen in EU-Ländern bringt.
Die Abgeordneten billigten den Artikel, der darauf abzielt, Tarifverträge bekannter zu machen und Mindestpreise anzuheben, mit 505 „Ja“, 92 „Nein“- und 44 „Enthaltungen“-Stimmen.
Laut Gesetz bleibt es weiterhin Sache der Mitgliedsstaaten, Mindestpreise festzulegen.
Die Mitgliedstaaten müssen nationale Mindestpreise unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten und des allgemeinen Preisniveaus festlegen. Es wird sichergestellt, dass die angewandten Basispreise aus humanitären Gründen für das Personal ausreichen.
Die Angemessenheit der Basispreise in den Ländern wird erhöht.
Zur Qualifikationsbewertung kann ein Warenkorb mit Waren und Dienstleistungen zu realen Preisen herangezogen werden. Die Festsetzung von Preisen durch Tarifverhandlungen wird gefördert.
Es wird ein Aktionsplan für die Umsetzung erstellt
Aktionspläne werden ausgearbeitet, um die Praxis der Tarifverhandlungen in Ländern auszuweiten, in denen weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmer ihre Preise in einem Tarifvertrag festlegen.
Die EU-Länder werden Aktivitäten wie missbräuchliche Vergabe von Unteraufträgen, selbstständige Erwerbstätigkeit und nicht registrierte Überstunden streng kontrollieren und ein System von Sanktionen gegen sie einführen.
EU-Länder, in denen die Löhne nur durch Tarifverträge festgelegt werden, werden von diesen Regeln ausgenommen.
Die neuen Regeln treten nach einer zweijährigen Übergangsfrist nach Zustimmung des EU-Rates in Kraft. 21 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben eine Mindestpreisregelung.
In Dänemark, Italien, der griechisch-zypriotischen Verwaltung (GCA), Österreich, Finnland und Schweden werden die Preise als Ergebnis von Tarifverhandlungen festgelegt. (AA)
T24