Die Frist für den Abschluss der auf dem Land geförderten landwirtschaftlichen Investitionen wurde um 4 Monate verlängert.

Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ausgearbeiteten Mitteilungen zur Änderung des „Kommuniqués zur Förderung von Wirtschaftsinvestitionen auf der Grundlage der Landwirtschaft“ und des „Communiqués zur Förderung ländlicher wirtschaftlicher Infrastrukturinvestitionen im Rahmen der ländlichen Entwicklung“ traten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend wurde die Frist für die physische Fertigstellung der im Rahmen des Papiers unterstützten Investitionsprojekte in der Antragsperiode 2020-2021 vom 1. Juli 2022 bis zum 1. November 2022 verlängert.

Projekte, die physisch nicht mit dem Prestige des genannten Datums fertiggestellt werden können, können auf Antrag der Investoren und mit Zustimmung der Provinzialdirektion innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen mit eigenen Mitteln der Investoren abgeschlossen werden.

Für Anlagen, deren physische Realisierung an diesem Datum abgeschlossen ist, für die jedoch keine rechtlichen Genehmigungen eingeholt wurden, kann dem Anleger auf Antrag eine Frist von höchstens 60 Tagen eingeräumt werden, um rechtliche Genehmigungen zu erhalten.

T24

Investition
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