Das Handelsministerium weist das Argument zurück, dass der Export von Tomatenkonserven und Tomatenmark „eingeschränkt“ sei.

Das Handelsministerium erklärte, dass „ein Registrierungsantrag für die Ausfuhr von Dosentomaten und Tomatenmark gestellt wurde und die fragliche Verordnung nicht mit dem Verbot oder der Beschränkung der Ausfuhr zusammenhängt“.

In der Erklärung auf dem Social-Media-Account des Ministeriums wurde festgestellt, dass die Nachrichten über die Beschränkung des Exports von Tomatenkonserven und Tomatenmark nicht die Wahrheit widerspiegelten.

In der Erklärung „Mit der heute veröffentlichten Änderung der Erklärung wurde ein Registrierungsantrag für den Export von ‚Tomaten (zubereitet oder in Dosen nach anderen Verfahren aus Essig oder Essigsäure)‘ und Tomatenmark gestellt, und die betreffende Verordnung ist nicht im Zusammenhang mit dem Verbot oder der Beschränkung der Ausfuhr dieser Werke.“ Worte wurden verwendet.

In der Erklärung wurde auch darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr der oben genannten Werke nicht der Genehmigung des Ministeriums bedarf.

Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wird die Genehmigung des Handelsministeriums für den Export von Tomatenkonserven und Tomatenmark eingeholt, bei denen es sich um Tomaten und Derivate handelt. Damit erhöhte sich die Zahl der Waren, deren Ausfuhr meldepflichtig ist, auf 60.

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T24

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