Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wird eine Zuzahlung von 2,5, 3,5 und 5 Lire pro Kilogramm je nach Rinderschlachtkörperbelastung innerhalb von 5 Jahren gegen die für die Vertragszüchter zu erstellende Zusammenfassung geleistet die Fleisch- und Molkereianstalt (ESK).
Besagte Züchter können die Unterstützung für maximal 200 Rinder in Anspruch nehmen. (AA)
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