Novelle der Ladedienstleistungsverordnung für Elektrofahrzeuge

Wenn Ladenetzbetreiber für Elektrofahrzeugnutzer eine neue Station in ihr Netz aufnehmen wollen, muss die erforderliche Gewerbe- und Betriebsgenehmigung bis spätestens 31. Juli 2023 bei EMRA eingereicht werden.

Die Verordnung der Energiemarktregulierungsbehörde (EMRA) zur Änderung der Ladedienstleistungsverordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Entsprechend der Problematik des Ausbaus und Schrumpfens des Ladenetzes wird es bis zum 31. Juli 2023 durch das Ladenetz verpflichtend sein, die für den Vorgang des Hinzufügens von Stationen zum Netz erforderliche Gewerbe- und Arbeitserlaubnis bei EMRA einzureichen Operator.

Dringende Enteignung

Andererseits ist laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass der direkte Standort der Immobilien, die die Route des „380 kV Yatağan Substation Liaisons Power Transmission Limits Project“ treffen, im Zusammenhang mit der Generaldirektion der Turkish Electricity Transmission Corporation (TEİAŞ ) befindet sich in Eigentumsform, und das Dienstbarkeitsrecht des Leiteremissionsmessgeräts wird festgestellt. Es wurde beschlossen, die Dissertation von TEIAS zu enteignen.

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