Fatwa des „Nachfragekontos“ von Diyanet

religiös, „Was ist die religiöse Entscheidung, Geld auf Sichteinlagen von Banken einzuzahlen?“zur Frage „Es ist nicht religiös angemessen, Geld auf einem Girokonto zu halten, es sei denn, es ist obligatorisch“gab die Antwort.

Leiterin für religiöse Angelegenheiten Ali Erbas‘ Diyanet, das auf Anweisung und Drängen des Gesundheitsministeriums die Gehaltsförderungsvereinbarung mit den Tochterbanken abgeschlossen hat, stand dem Mitarbeiter der Institution aufgrund der Vereinbarung über 2.880 Lira gegenüber. Die Ausschreibungen, die bis zu 16.000 Lira betrugen und an denen alle Banken teilnahmen, wurden storniert.

Eine Forderungskonto-Fatwa kam von der Präsidentschaft für religiöse Angelegenheiten.

Nach den Nachrichten von Sefa Uyar aus CumhuriyetAuf der Website des High Council of Religious Affairs (DIYK), dem höchsten Entscheidungs- und Antragsgremium des Diyanet in religiösen Fragen, wurde eine Fatwa für Tagesgeldkonten erlassen, das sind Bankkonten, die auf Anfrage abgehoben werden können und die dies nicht tun keinerlei Zinsen bringen.

„Was ist die religiöse Entscheidung, Geld auf Sichteinlagen von Banken einzuzahlen?“Auf die Frage hin hieß es:

„Sichteinlagen, die keine Zinsen abwerfen, können nicht wie auf Zinsbasis eröffnete Festgeldkonten belastet werden. Da das auf dem Girokonto hinterlegte Geld jedoch für religiös illegale Prozesse wie Zinsen verwendet werden kann, ist es religiös nicht angemessen, das Geld auf einem solchen Konto zu halten, es sei denn, es besteht eine Verpflichtung, solange es rechtliche Möglichkeiten gibt betrachten.

T24

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