Antrag „Inflationsregulierung“ in der Gehaltsförderung der Bank in der KDK

Die Ombudsstelle (KDK) prüfte die Anträge auf Inflationsregulierung bei den Gehaltsförderungen der Banken an die Mitarbeiter. Die Institution führt die erforderlichen Prüfungen durch und hält Sitzungen mit den zuständigen Institutionen ab.

Laut Aussage der KDK beantragte ein Mitarbeiter bei der KDK die Verlängerung der Gehaltsförderungsvereinbarungen, die 2021 inmitten der Sozialversicherungsanstalt und vieler Institutionen und einer Bank für die Dauer von 3 Jahren unterzeichnet wurden. aufgrund von Inflation und wirtschaftlichen Entwicklungen.

In dem Antrag wurde angegeben, dass in dem mit der Bank unterzeichneten Beförderungsprotokoll 111 Lire als monatliche Gebühr festgelegt und ungefähr 4.000 Lire, was 3 Jahren entspricht, an die Mitarbeiter in bar gezahlt wurden.

Nach der Vertragsunterzeichnung wurde festgestellt, dass es aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in der Welt zu einem Anstieg der Inflationsraten gekommen sei.

Darüber hinaus wurde in dem Antrag, in dem angegeben wurde, dass der Antrag zum Zweck der ständigen Erhöhung der Gehaltsförderungsbeträge der Bank gestellt wurde, angegeben, dass die Sozialversicherungsanstalt dies zuvor nicht für angemessen befunden habe, wurde argumentiert, dass dies bei Beförderungsverträgen nicht der Fall gewesen sei von den Banken überarbeitet, würde die einseitige Kündigung des Vertrages zu keiner finanziellen Belastung der Institute führen.

Die KDK führt die erforderlichen Prüfungen des Antrags durch und führt Gespräche mit den zuständigen Institutionen.

T24

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