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Kostenvorschusstarif der Zivilprozessordnung im Amtsblatt

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T24-Nachrichtenzentrum

Zeugenpreistarif-, Verbrauchsvorschusstarif- und Schlichterpreistarifmitteilungen zu den Verfahren im Rahmen der Zivilprozessordnung wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß dem Kostenvorschusstarif wurde der Betrag des Kostenvorschusses, der bei Einreichung einer Klage an die Gerichtskasse zu hinterlegen ist, als Summe aus dem Benachrichtigungspreis für den Kläger, dem Fünffachen der Anzahl der Parteien und 400 Lira für andere Arbeiten ermittelt und Prozesse. Im Rahmen der Mitteilung wird der nicht genutzte Teil der Vorschussaufwendungen nach Rechtskraft der Entscheidung an den Kläger zurückerstattet. Der nicht genutzte Teil des für den vorläufigen Rechtsverteidigungsantrag erhaltenen Kostenvorschusses wird auf Antrag nach der Entscheidung zurückerstattet.

100 bis 150 Lira Gebühr für Zeugen

Im Zivilverfahren erhält der Zeuge im Verhältnis zu seiner verlorenen Zeit zwischen 100 und 150 Lira. Wenn der Zeuge reisen muss, um anwesend zu sein, werden auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen. Auf den an die Zeugen gezahlten Preis und die Kosten fallen keine Steuern, Abgaben oder Gebühren an.

Schiedsrichterpreise stehen fest

In Fällen und Angelegenheiten, die durch ein Schiedsverfahren im Rahmen der Zivilprozessordnung behandelt werden, in Fällen, in denen zwischen den Parteien und dem Schiedsrichter oder der Schiedskommission keine Einigung über die Festsetzung des Preises erzielt werden kann oder wenn im Schiedsverfahren keine Entscheidung zustande kommt Vereinbarung, oder wenn sich die Parteien nicht auf die festgelegten Regeln oder institutionellen Schiedsregeln zu diesem Thema beziehen, werden bis zu 500.000 Lira an den Schiedsrichter oder den Schiedsausschuss gezahlt. Bei Streitigkeiten werden 5 Prozent für einen einzelnen Schiedsrichter und 8 Prozent gezahlt für drei oder mehr Schiedsrichter bezahlt. Dieser Preis beträgt 4 Prozent für einen einzelnen Schiedsrichter und 7 Prozent für drei oder mehr Schiedsrichter für die 500.000 Lira nach den ersten 500.000. Bei Streitigkeiten mit einem Streitwert von 10 Millionen Lira oder mehr beträgt der Preis 0,1 Prozent für einen einzelnen Schiedsrichter und 0,2 Prozent, wenn es drei oder mehr Schiedsrichter gibt. Mit Beendigung des Schlichtungsverfahrens haben Sie Anspruch auf das Schlichterhonorar. Bei Streitigkeiten, an denen mehr als ein Schiedsrichter beteiligt ist, wird der Preis unter den Schiedsrichtern aufgeteilt.

(DHA)

Ahmet Ümit: Es tut jetzt weh, ich musste „Time of Birds of Prey“ schreiben!


 

 
 
 

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