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Wer die Miete persönlich zahlt, aufgepasst: Sowohl für den Mieter als auch für den Hauseigentümer drohen Bußgelder

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Wer seine Miete per Hand bezahlt, muss mit einer Strafe von 10 Prozent des Mietpreises rechnen. Gemäß dem Entwurf, der der Direktion für Einnahmenverwaltung zur Stellungnahme vorgelegt wurde, darf die Strafe nicht weniger als 5.000 Lira betragen und wird sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter getrennt verhängt.

Wer seine Mietzahlungen nicht über Banken oder PTT, sondern persönlich leistet, muss für jede Feststellung ein Bußgeld von 10 Prozent des Mietpreises zahlen.

Die Revenue Management Presidency (GİB) hat auf ihrer Website den „Entwurf einer allgemeinen Mitteilung zur Einkommensteuer bezüglich der Zertifizierungspflicht für Mietzahlungen“ veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang erfolgen Einziehungen und Zahlungen für Arbeits- und Wohnungsmietvorgänge durch Einkommens- und Körperschaftssteuerzahler sowie durch Personen, die nicht als Steuerzahler registriert sind, über Banken oder PTT.

Inkasso und Zahlungen für kurzfristige Wohnungsmieten in Form von Wochen-, Tages- oder Ähnlichem gehören ebenfalls zum Dokumentationsumfang.

In der derzeitigen Praxis war es notwendig, die Mietzahlungen für den Arbeitsplatz unabhängig vom Preis zu leisten, und die Mietzahlungen für Wohnimmobilien mussten, wenn sie 500 Lira überstiegen, über Banken oder PTT gezahlt werden. Dem Entwurf zufolge wird die genannte Obergrenze für Wohnmieten aufgehoben und alle Zahlungen werden über Banken oder PTT abgewickelt.

Auch Mieter können mit einer Geldstrafe belegt werden

In der aktuellen Mitteilung wurden sowohl gegen den Mieter als auch gegen den Vermieter Bußgelder bei der Vermietung von Arbeitsplätzen verhängt, bei der Vermietung von Wohnraum wurde jedoch keine Strafe gegen den Mieter verhängt. Mit dem Gesetz zur Änderung der Steuergesetze und bestimmter Gesetze und dem Gesetzesdekret Nr. 375, das im Juli von der Großen Türkischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, wurde die Verhängung von Geldbußen gegen Mieter in die Gesetzgebung aufgenommen.

Wer seine Mietzahlungen nicht über Banken und die PTT, sondern manuell leistet, soll dem Entwurf zufolge in diesem Zusammenhang mit einer besonderen Ordnungswidrigkeitsstrafe in Höhe von 10 Prozent des Mietpreises je Feststellung rechnen. Die zu verhängende Geldbuße darf nicht weniger als 5.000 Lira betragen. Derzeit beträgt dieser 5 Prozent des Mietpreises und mindestens 3.000 Lira.

Wenn der Mieter die Verwaltung innerhalb von 5 Werktagen nach der Zahlung darüber informiert, dass die Zahlung per Hand erfolgt ist, wird dem Mieter keine besondere Unregelmäßigkeitsstrafe auferlegt.

Andererseits wird die Obergrenze der innerhalb eines Kalenderjahres zu verhängenden Bußgelder für besondere Unregelmäßigkeiten von 8 Millionen 700.000 Lira auf 20 Millionen Lira erhöht. (AA)

T24

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