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Gerichtsurteil, SSI für Medikamente im Wert von 800.000 Lira bezahlen zu lassen

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Das 61. Arbeitsgericht von Ankara entschied, dass UTD (3), bei dem kurz nach seiner Geburt „Mukoviszidose“ diagnostiziert wurde, für die von ihm aus dem Ausland mitgebrachten Medikamente im Wert von etwa 800.000 TL von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) abgedeckt werden sollte brauchte es sein ganzes Leben lang zu nutzen.

Bei UTD wurde kurz nach seiner Geburt „Cystische Fibrose“ diagnostiziert, eine genetische Erkrankung, die Schäden an den Atemwegen und im Verdauungstrakt verursacht. Zur Behandlung der Krankheit wurden jährlich 2 Schachteln Medikamente verschrieben. Die Familie beantragte die Übernahme der Medikamente, die aus dem Ausland mitgebracht wurden und etwa 800.000 Lira pro Packung kosten, von der SSI. SSI lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, dass das betreffende Medikament nicht auf der Erstattungsliste stehe. Die Familie legte über ihre Anwälte auch Berufung bei der Justiz ein. In dem Bericht der Medizinischen Fakultät der Universität Ankara, Abteilung für pädiatrische Brustkrankheiten, der dem beim 61. Arbeitsgericht Ankara eingereichten Falldokument vorgelegt wurde, wurde bei UTD „Mukoviszidose“ diagnostiziert, das fragliche Medikament ist von lebenswichtigem Wert für das Kind und seine Es wurde festgestellt, dass die Anwendung medizinisch notwendig ist und zur Schönheit der Zellen beiträgt und dass das Medikament viel aktiver und wohltuender ist als bestehende Behandlungsmethoden, da es eine korrigierende Wirkung auf die Funktion der Zellen hat.

„Der Schutz des Rechts auf Leben ist die Grundaufgabe des Staates“

In seiner Entscheidung erinnerte das Gericht daran, dass die Verfassungsbestimmungen „Immunität, materielle und geistige Existenz“, „Gesundheitsdienste und Umweltschutz“ und „Das Recht eines jeden Menschen auf Leben durch den Artikel“ der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt sind, und erklärte dass, wenn die Behandlung von UTD nicht fortgesetzt wird, ein erheblicher Schaden entstehen wird. Er erklärte, dass ihm sein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Gesundheit und Leben entzogen würde, weil er das aktive Medikament nicht anwenden könne. Die Entscheidung betonte das Konzept des Sozialstaates, „Der Staat ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jeder Mensch in körperlicher und geistiger Gesundheit lebt. Mit anderen Worten: Der Schutz des Rechts auf Leben, das ein grundlegendes Menschenrecht ist, gehört zu den grundlegenden Aufgaben des Staates. Andererseits ist der Der Staat habe auch die Pflicht, im Rahmen des Sozialstaates für soziale Sicherheit zu sorgen und das Recht auf soziale Sicherheit zu wahren. „Die Behandlung der drohenden Krankheit gehört zu den verfassungsmäßigen Aufgaben des Staates.“Es wurde gesagt. Das Gericht entschied, den Fall anzunehmen, stornierte das Antragsverfahren der Verwaltung und entschied, dass das Medikament ohne Unterbrechung während der gesamten Behandlung von der Sozialversicherungsanstalt übernommen würde.

„Die Entscheidung bedeutet, dass das Kind für den Rest seines Lebens Zugang zu Medikamenten haben wird.“

Eliz Atlı, die Anwältin der Klägerfamilie, erinnerte daran, dass bei dem Kind der Mandantenfamilie etwa 15 bis 20 Tage nach der Geburt „Mukoviszidose“ diagnostiziert wurde. „Eine lebenslange Behandlung ist geplant. Unser Klientenkind möchte Spiele spielen wie andere Kinder in seinem Alter, aber leider kann es sein Leben nicht ganz bequem weiterführen, weil seine Lunge es nicht zulässt. Das Medikament, das Gegenstand einer Klage ist Seine Ärzte empfehlen es als lebenslange Behandlung, das Medikament kann jedoch speziell aus dem Ausland bestellt werden.sagte er.

In diesem Zusammenhang erklärte Atlı, dass sie sich bei SSI auf der Grundlage des Sozialstaatsprinzips beworben hätten und sagte:

„In unserem Antrag haben wir erwähnt, dass das Recht auf Zugang zu einer Behandlung gewahrt werden sollte. SSI schickte uns jedoch eine Antwort, in der es hieß, dass es dieses Arzneimittel nicht abdecken würde, da es nicht in der Erstattungsliste enthalten sei. Nachdem wir die Antwort erhalten hatten, begannen wir mit der Als Ergebnis des Verfahrens wurde unser Fall im Rahmen der einschlägigen Entscheidungen der Verfassung, des Sozialstaats und des Rechts auf Zugang zur Behandlung angenommen und es wurde beschlossen, das von der SGK durchgeführte Verfahren abzubrechen dass das Kind lebenslang Zugang zu dem Arzneimittel hat, obwohl es im Ausland hergestellt wird, seine Wirksamkeit und Zuverlässigkeit in der Türkei bestehen bleibt.(DHA)

T24

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