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Es ist klar geworden, dass den Landwirten „Pflanzenbaubeihilfen“ zu zahlen sind

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Die Pflanzenproduktionszuschläge, die den Landwirten, die im Farmer Registration System (ÇKS) für dieses Jahr enthalten sind, zu zahlen sind, wurden festgelegt. Der Präsidialerlass über die im Jahr 2024 vorgesehenen Unterstützungen für die Pflanzenproduktion und einige andere landwirtschaftliche Unterstützungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend werden Landwirte dabei unterstützt, die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion und Lebensmittelversorgung sicherzustellen, Effizienz und Qualität zu steigern, umweltfreundliche Ansätze zu verfolgen und die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zu erhöhen.

Für Gerste, Saflor, Weizen, Roggen, Triticale, Trockenbohnen und Hafer 185 Lira pro Dekar, bestehend aus 123 Lira Dieselkraftstoff und 62 Lira Dünger, für Reis 362 Lira, davon 300 Lira Dieselkraftstoff und 62 Lira Dünger Für Kartoffeln, frischen Tee und Oliven werden 138 Lira ausgegeben, davon 103 Lira Dieselkraftstoff und für Linsen und Kichererbsen 158 Lira , darunter 123 Lira Dieselkraftstoff und 35 Lira Dünger.

Für Saatbaumwolle 472 Lira, davon 410 Lira Dieselkraftstoff und 62 Lira Dünger, für Sojabohnen 267 Lira, davon 205 Lira Dieselkraftstoff und 62 Lira Dünger, für Sonnenblumen- und Rapsöl 206 Lira , davon 144 Lira Dieselkraftstoff und 62 Lira Dünger, werden für Pflanzen bereitgestellt, darunter 103 Lira für Dieselkraftstoff und 62 Lira für Düngemittel, und für andere Arbeiten werden 138 Lira bereitgestellt 103 Lira für Dieselkraftstoff und 35 Lira für Dünger. Zusätzlich wird für Brachflächen ein Dieselzuschlag von 50 Lira gezahlt.

Bei Böden mit einer Fläche von mindestens 50 Dekaden und mehr beträgt die Unterstützungsgebühr für vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zugelassene Bodenanalyselabore für eine Analyse bis zu 50 Dekaden 50 Lira.

50 Lira-Unterstützung für Bio-Honigbauern

Landwirte, die Bienen für Bienenstöcke mit Bio-Status züchten und im Bienenzucht-Registrierungssystem und im Informationssystem für ökologischen Landbau registriert sind, erhalten je nach Kategorie einen Zuschlag von 50 bis 270 Lira pro Bienenstock für den ökologischen Landbau. Abhängig von den angemessenen Zuschlagskategorien für landwirtschaftliche Praktiken variiert der Zuschlag pro Dekar zwischen 50 und 400 Lira. Zur Unterstützung kleiner Familienunternehmen werden 200 Lira pro Dekar gezahlt. Die flächenbezogene Einkommensunterstützung für Haselnussproduzenten wird in Höhe von 170 Lira pro Dekar für die Produktion an bestimmten Standorten gezahlt. Im Rahmen der Ergänzung mit festen organisch-organischen Düngemitteln wird eine Unterstützungszahlung von 40 Lira pro Dekar geleistet.

„Unterstützt Produkte, die in Becken angebaut werden“

Darüber hinaus wurden Zuschläge für Kulturen festgelegt, die im Rahmen der Differenzzahlungen in bestimmten Einzugsgebieten angebaut werden sollen. In diesem Zusammenhang 175 Kuruş für Weizen, 75 Kuruş für Gerste, Roggen, Kichererbsen, Triticale, Hafer, 10 Kuruş für Körnermais, 70 Kuruş für Aspire, 30 Kuruş für Reis, 20 Kuruş für Körneroliven, 110 Kuruş für Raps ), 100 Kuruş für getrocknete Bohnen und Linsen, 80 Kuruş für Sojabohnen, 225 Kuruş für Sonnenblumenöl, 200 Kuruş für frischen Tee und 100 Kuruş für Olivenöl. Wer Kichererbsen und Linsen in wasserarmen Gebieten anbaut, erhält zusätzlich 50 Prozent Unterstützung. Für Körnermais wird keine Förderzahlung geleistet, außer für Flächen, die mit Tropfbewässerung bewässert werden.

„Bei ÇKS registrierte natürliche und juristische Personen werden davon profitieren“

Die Unterstützungen sind real und legal, mit Ausnahme der öffentlichen Institutionen und Organisationen, deren Personal-, Arbeits- und Landinformationen im ÇKS registriert sind und sich in den ausgewiesenen Becken befinden, die von den Provinz- und Bezirksdirektionen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft zur Erstellung bestimmt werden Grundarbeiten an den Orten zu unterstützen, und wer innerhalb der noch zu bestimmenden Frist einen Antrag auf Unterstützung gestellt hat, wird davon profitieren.

Wenn im Produktionsjahr 2024 an Orten, die bei ÇKS registriert sind, ein Obstgarten mit Setzlingen, Erdbeersämlingen oder unterstützten Arten unter Verwendung im Inland produzierter und zertifizierter Setzlinge, Erdbeersetzlingen oder Standardsetzlingen, Weinreben und anderen Obstsorten (außer Granatapfel und Banane) pro Dekar angelegt wird Für Standard-Setzlinge wurden 400 Lira und für zertifizierte Setzlinge 1000 Lira gezahlt. Für zertifizierte Erdbeer-Setzlinge wird eine Nutzungsunterstützung in Höhe von 1000 Lira gewährt.

Im Rahmen der inländischen Unterstützung für die zertifizierte Saatgutproduktion wird für 19 Kulturen, darunter Gerste, Weizen, Roggen und Kartoffeln, eine Unterstützung für die zertifizierte Saatgutproduktion zwischen 8 Kuruş und 4 Lira pro Kilogramm gewährt.

Für jeden zertifizierten veredelten Setzling wird eine Unterstützung von 0,5 Lira und für jeden nicht veredelten Setzling eine Unterstützung von 0,25 Lira gewährt. Um die natürliche Bestäubung sicherzustellen, werden 100 Lira pro Bienenvolk an Landwirte gezahlt, die Hummeln in Gewächshauseinheiten einsetzen, die im Gewächshausregistrierungssystem registriert sind.

Um den Einsatz chemischer Pestizide in der Pflanzenproduktion zu reduzieren und Rückstände zu verhindern und die biologischen oder biotechnischen Bemühungen gegen Schadorganismen, die Pflanzenkulturen befallen, auszuweiten, werden pro Dekar 2.000 550 Lira für Gewächshäuser und 870 Lira für offene biologische und biotechnische Bemühungen bereitgestellt .

In lizenzierten Lagerhäusern wird es auch Mietbeihilfen geben

Im Falle eines Schutzes in Lagern, die unter Lizenz betrieben werden, 60 Prozent des vom Handelsministerium festgelegten Mietpreistarifs für 18 Produkte wie Weizen, Gerste und Hafer, 100 bis 300 Lira pro Tonne für den Transport und 50 Prozent des Analysepreises Der vom genannten Ministerium für die Analyse festgelegte Tarif wird bis zu . Für die betreffenden Arbeiten, die Landwirte in lizenzierten Lagerbetrieben schützen, wird eine Mietbeihilfe von maximal 6 Monaten beantragt. Landwirte, die mehrjährige und einjährige Futterpflanzen an Orten anbauen, die bei ÇKS registriert sind, um Futter zu produzieren, erhalten eine Unterstützung zwischen 180 Lira und 300 Lira pro Dekar, sofern sie die Ernte ernten.

Eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 50 Prozent erfolgt für die Futterpflanzenförderung für Futtererbsen, Wicke, ungarische Wicke, Wicke und Zwetschgen, die in Becken angebaut werden, in denen das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft festgestellt hat, dass der Grundwasserspiegel unzureichend ist und eine Wasserknappheit besteht .

Für die Futterpflanzenunterstützung in Amasya, Bingöl, Bitlis, Çorum, Elazığ, Erzincan, Erzurum, Muş, Tokat und Tunceli, die vom Planungsausschuss für landwirtschaftliche Produktion als Milchbecken bezeichnet werden, wird eine zusätzliche Zahlung von 50 Prozent geleistet.

1000 Lira pro Unternehmen werden an Unternehmen gezahlt, die im Farm Accounting Data Network System enthalten und im Jahr 2023 registriert sind. Die betreffende Entscheidung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Minister für Land- und Forstwirtschaft.

Minister für Land- und Forstwirtschaft İbrahim Yumaklıkommentierte die Entscheidung auf seinem Social-Media-Account. Yumaklı hofft, dass die Entscheidung für Landwirte und Produzenten von Vorteil sein wird:

„Diese Unterstützungen, die wir unseren Landwirten für ihre Produktion im Jahr 2024 geben werden, sind die letzte Unterstützungsentscheidung, die wir vor der Pflanzenproduktionsplanung im Vergleich zum alten Modell bekannt gegeben haben. Wir werden mit der Planung in der Pflanzenproduktion mit dem Produktionszeitraum 2024-2025 beginnen Nach dem neuen Modell, das wir ab sofort anwenden werden, werden unsere Landwirte vor Beginn der Produktionsperiode festlegen, welche Produkte und wie viel Zusätze sie erhalten. „Wir werden in den kommenden Tagen unsere Grundlagen für die Produktion unserer Landwirte im Jahr 2025 bekannt geben. Das wünsche ich unseren Landwirten.“ eine fruchtbare Produktionszeit.“(AA)

T24

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