Das Gästehaus, in dem „Treuhänderbürokraten“ in Diyarbakır übernachten, wird in einen Schlafsaal für Mädchen umgewandelt.
Das Gästehaus, in dem die während der Treuhänderzeit diensthabenden Bürokraten in Diyarbakır übernachteten, wird als Mädchenwohnheim der Stadtverwaltung von Diyarbakır dienen.
Das Gästehaus, in dem während der Treuhänderzeit in der Metropolregion Diyarbakır Personen untergebracht waren, die von außerhalb der Provinz ernannt wurden, wird als Schlafsaal für Mädchen dienen.
Die Stadtverwaltung von Diyarbakır hat im Rahmen sozialer Gemeindeprojekte Maßnahmen ergriffen, um das Wohnungsproblem von Studentinnen zu lösen, die von außerhalb der Provinz für eine Universitätsausbildung kommen. In diesem Zusammenhang eröffnet das Ministerium für soziale Dienste das Mädchenwohnheim mit einer Kapazität von 136 Zimmern und 391 Betten, das 2016 von den damaligen Co-Leitern Gültan Kışanak und Fırat Anlı eröffnet wurde und dessen Qualität geändert wurde durch die Treuhänder.
Das Mädchenwohnheim, das sich einschließlich des Erdgeschosses über 8 Etagen erstreckt, umfasst einen Speisesaal, eine Bibliothek, einen Computerraum, eine Kantine, ein Arbeitszimmer, einen Bügelraum, eine Wäscherei, einen Besucherraum, eine Küche, eine Krankenstation, einen Beobachtungsraum, Verwaltungsbüros und einen Arbeiterraum. Büros, Schneiderei, Küchenlager, Reinigungsraum. Außerdem wird es einen Raum, einen Unterstand und eine Terrasse geben.
Der Betrieb wird im neuen Studienjahr aufgenommen
Vor allem Kinder aus einkommensschwachen Familien profitieren von dem Wohnheim, das speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden ausgelegt ist. Das Wohnheim wird ab dem Studienjahr 2024–2025 für Studierende eingerichtet.
Für Patienten und ihre Angehörigen, die in dem Gebäude wohnen, das wieder zum Mädchenwohnheim der Metropolitan Municipality umgebaut wurde, werden die Dienstleistungen weiterhin in einem anderen Gebäude angeboten. Wenn der als Gästehaus vorgesehene Platz fertig ist, werden der Patient und seine Angehörigen hierher ziehen. (Phönix)
T24