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Betriebsgenehmigung von BRSA an die Enpara Bank

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Die Banking Regulation and Supervision Agency (BDDK) hat der Enpara Bank die Betriebserlaubnis erteilt.

In der im Amtsblatt veröffentlichten Ratsentscheidung heißt es: „Als Ergebnis der Bewertung im Rahmen des 10. Elements des Bankengesetzes Nr. 5411 und des 7. Elements der Verordnung über zulässige Prozesse und indirekten Anteilsbesitz von Banken, mit der Beschluss des Rates vom 03.08.2023 mit der Nummer 10640 „Es wurde beschlossen, der Enpara Bank AŞ, der eine Niederlassungserlaubnis erteilt wurde, eine Betriebsgenehmigung zu erteilen.“

T24

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