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Brief des MEB an die Gouverneursämter: Die Zweigstellen der Schüler und die Lehrer werden per Lotterie über e-School ermittelt

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Einen Monat vor der Öffnung der Schulen wurde beschlossen, dass die Zweigstellen und Lehrer der in diesem Jahr in der Grundschule eingeschriebenen Schüler vom 28. bis 30. August per Losverfahren über e-School ermittelt werden. Das Ministerium für nationale Bildung sandte einen Brief an die Gouverneursämter, um die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen in dieser Angelegenheit zu treffen.

In dem Artikel heißt es in der 11. Ausgabe der Verordnung des Ministeriums für nationale Bildung, Vorschulerziehung und Grundschuleinrichtungen: „Die Zweigstellen und Lehrer der in der Grundschule eingeschriebenen Schüler werden vom Ministerium über das E-School-System per Lotteriesystem bestimmt.“ Bei einem Zweigwechsel in der Grundschule handelt es sich um einen mit Gründen versehenen Stellungnahmebericht, der vom Beratungsdienst auf schriftlichen Antrag der Eltern erstellt werden muss.“ „Die Zweige der Schüler, die an weiterführenden Schulen und Imam-Hatip-Sekundarschulen eingeschrieben sind, werden vom Ministerium durch festgelegt.“ Das E-School-System kann per Losverfahren mit einer vom Beratungsdienst auf schriftlichen Antrag der Eltern ausgearbeiteten Begründung eingeführt werden Meinungsbericht.“

Unter den Schülern, die in die ersten Klassen von Grundschulen und weiterführenden Schulen eingeschrieben oder in diese Klassen versetzt werden, gelten die Aufgaben und Verfahren zur Bestimmung der Zweige und Lehrer der Grundschüler und der Zweige der Schüler der weiterführenden Schulen durch die E-Schule Das System wird im „Ministerium für nationale Bildung, Grundschulzweige der 1. Klasse und Klassenlehrer und Sekundarschulzweige der 5. Klasse“ durchgeführt. Es wurde daran erinnert, dass es im Einklang mit den Entscheidungen der „Richtlinie zur Festlegung der Klassenzweige“ durchgeführt wird durch E-School“.

In diesem Zusammenhang; In dem Artikel heißt es, dass die Arbeiten und Prozesse zur Bestimmung der Schülerzweige und Lehrer der 1. Klasse durch das E-School-System zwischen dem 28. und 30. August 2024 durchgeführt werden, wie im 8. Punkt der entsprechenden Richtlinie angegeben , und wie im 7. Punkt der Richtlinie mit dem Titel „Vor dem Auslosungsprozess durchzuführende Arbeiten und Transaktionen“ heißt es, dass es wichtig ist, dass die Prozesse pünktlich und korrekt ausgeführt werden.

Die Gouverneursämter wurden aufgefordert, alle Vorkehrungen zu treffen, um Störungen bei den durchzuführenden Arbeiten und Prozessen zu verhindern, indem sie den Entscheidungen der Verordnung und Richtlinie größte Aufmerksamkeit schenkten. (AA)

T24

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