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Änderung der Presseausweisverordnung, Neuregelung für AA und TRT

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Die Presseausweisverordnung wurde mit der Unterschrift von Präsident Erdoğan geändert. Demnach werden auf die für den Presseausweis stets erforderliche Berufsdienstzeit von 18 Jahren höchstens 24 Monate der gesamten Schonfrist für die Zeiträume des Führens des kostenlosen Presseausweises angerechnet.

Vom Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan unterzeichnete Beschlüsse wurden veröffentlicht. Eine davon war die Presseausweisverordnung.

Mit der „Verordnung zur Änderung der Presseausweisverordnung“ mit Beschlussnummer 8624 wurden einige Änderungen vorgenommen. Dem 14. Element der Presseausweisverordnung, die durch das Präsidialdekret Nr. 7051 aus dem Jahr 2023 in Kraft gesetzt wurde, wurden neue Absätze hinzugefügt.

Demnach werden auf die für den Presseausweis stets erforderliche Berufsdienstzeit von 18 Jahren höchstens 24 Monate der gesamten Schonfrist für die Zeiträume des Führens des kostenlosen Presseausweises angerechnet.

Mit der durch die Verordnung eingeführten Regelung werden Presseausweise nicht an Personen ausgegeben, die nicht im Nachrichtenbereich der Anadolu Agency und der Turkish Radio and Television Corporation (TRT) arbeiten.

Darüber hinaus wurden auch die Titel geregelt, die einen Presseausweis von der Agentur Anadolu erhalten können. Gemäß der Verordnung können folgende Titel einen Presseausweis bei der Agentur Anadolu erhalten:

„-Vorstandsvorsitzender und Mitglieder.

-Geschäftsführer, stellvertretender Geschäftsführer und Chefredakteur.

-Nachrichtenmanager, die dem Chefredakteur oder dem stellvertretenden Generaldirektor unterstellt sind.

-Manager, die unter dem stellvertretenden Generaldirektor arbeiten.

-Koordinatoren, Nachrichtenkoordinatoren, Berater, Rundfunkberater, Nachrichtenmanager, Nachrichtenplanungsmanager, Manager, stellvertretende Nachrichtenmanager, stellvertretende Berater und stellvertretende Manager.

-Regionalmanager und regionale Nachrichtenmanager.

-Chefreporter, Cheffotojournalisten, Chefredakteure, Chefgrafiker, Chefredakteure und Chefverleger.

-Leitende Reporter, leitende Fotojournalisten, leitende Kameraleute, leitende Grafikdesigner, leitende Redakteure und leitende Rundfunksprecher.

-Reporter, Fotojournalisten, Kameraleute, Grafikdesigner, Redakteure und Rundfunkveranstalter.

-Assistenzreporter, Assistenten von Fotojournalisten, Assistenten von Kameraleuten, Assistenten von Grafikdesignern, Assistenten von Redakteuren und Assistenten von Rundfunksprechern.

T24

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