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Das Gericht hob die Entscheidung „UVP ist nicht erforderlich“ für den Steinbruch auf, der weiterhin in Rize İkizdere gefördert wird!

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Rize„Umweltverträglichkeitsprüfung“ der örtlichen Bevölkerung bezüglich des Steinbruchs, der von Cengiz İnşaat im Eskincedere-Tal im Bezirk İkizdere in der Türkei gefördert wird. UVP) ist nicht notwendig“ Die gegen das Verwaltungsgericht Rize eingereichte Entscheidung wurde abgeschlossen. Rechtsanwalt Yakup Şekip Okumuşoğlu,„Das Gericht hat beschlossen, es aufzuheben“, sagte er.

Die von der örtlichen Bevölkerung und dem Anwalt Yakup Şekip Okumuoğlu eingereichte Klage gegen die Entscheidung „Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich“ vom 21. Januar 2021 gegen den von Cengiz İnşaat im Eskincedere-Tal im Bezirk İkizdere von Rize betriebenen Steinbruch wurde abgeschlossen an das Verwaltungsgericht Rize. Das Gericht hob die Entscheidung mit der Begründung auf, dass eine UVP nicht erforderlich sei.

Der Anwalt des Falles, Yakup Şekip Okumuşoğlu, sagte:

„In dem Fall, den wir gegen den UVP-Bescheid eingelegt haben, hat das Gutachten zunächst zu unseren Gunsten entschieden. Anschließend legte Cengiz İnşaat einen Sonderbericht vor und auf der Grundlage dieses Sonderberichts übermittelte das Gericht einen zusätzlichen Bericht. Als wir einen zusätzlichen Bericht übermittelten, widerriefen die Experten ihre Aussage zu unseren Gunsten, dass Umwelt und Natur geschädigt würden, und das Gericht wies den Fall ab. Wir haben dann beim Staatsrat Berufung eingelegt. Wir behaupteten, der Sachverständige habe seine Unparteilichkeit verloren, und da der Staatsrat Zweifel an der Unparteilichkeit der Sachverständigen hatte, hob ein anderer Ausschuss die Entscheidung auf und forderte eine Untersuchung. Daraufhin legte eine neue Delegation, mit der wir letztes Jahr gemeinsam auf Entdeckungsreise waren, einen passenden Bericht vor. Das Verwaltungsgericht schickte noch einmal einen Zusatzbericht in Richtung der Beklagten mit der Aussage „Sehen Sie sich diese Fragen noch einmal an“, doch der neue Ausschuss sagte „Nein“. Die Delegation sagte: „Was auch immer wir sagen, das, was wir zuvor gesagt haben, gilt jetzt.“ Daraufhin entschloss er sich zur Absage.

„Das Gericht hat die Aufhebung beschlossen“

Diese neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rize kam vor einer Woche. Das Gericht entschied, die Klage abzusagen. Cengiz‘ Entscheidung des Verkehrsministeriums, dass „eine UVP nicht erforderlich ist“, wurde aufgehoben. Gemäß der Entscheidung, dass keine UVP erforderlich ist, arbeitete Cengiz İnşaat dort und die Laufzeit dieses Projekts endete im November 2023; Das steht im UVP-Bericht, es handele sich um eine 3-Jahres-Studie. „Nach der Entscheidung, dass in dieser dreijährigen Studie ‚UVP nicht erforderlich ist‘, sollte diese im November 2023 auslaufen, aber obwohl sie ausgefüllt war, wurde das Projekt weitergeführt.“

„Cengiz İnşaat wird alle seine Sachen zusammenpacken und gehen“

Okumuşoğlu beantwortete die Frage „Was wird im Eskencidere-Tal nach dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rize passieren?“ wie folgt:

„Es wurde festgestellt und festgestellt, dass keine Einhaltung der Gesetze und Vorschriften vorliegt.“

In der Entscheidungsmitteilung Nr. 2024/448 des Verwaltungsgerichts Rize hieß es:

Von den Klägern; Während der fragliche Prozess im Namen des Angeklagten, Yapı ve Yapı İnşaat İnş, mit der Begründung, dass er auf unkonventionelle Weise in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Gesetzgebung eingeleitet worden sei, für nichtig erklärt wurde. Engagement. Singen. und tick. überschreiten in seiner Petition; Er argumentierte, dass der Fall abgewiesen werden sollte, und machte geltend, dass das fragliche Verfahren im Einklang mit dem Gesetz und den Rechtsvorschriften eingerichtet worden sei.

Wenn die Informationen und Unterlagen der Akte und des oben zusammengefassten Gutachtens in ihrer Gesamtheit ausgewertet werden; Gegenstand des Falles ist die Provinz Rize, Bezirk İkizdere, Cevizlik und das Dorf Gürdere, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur XI. Es wurde festgestellt, dass die Entscheidung „Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich“ vom 21.01.2021 mit der Nummer E.202111 in Bezug auf das „Cevizlik-Basalt-Steinbruchprojekt mit der Lizenznummer ER: 3396069“, das betrieben werden soll, vorliegt Die Regionaldirektion hält sich nicht an Gesetze und Vorschriften. Gemäß Artikel 20/A des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 wurde die Entscheidung am 15.05.2024 mit Stimmenmehrheit getroffen, mit der Möglichkeit, innerhalb von (15) Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung Berufung beim Staatsrat einzulegen .“ (ANKA)

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