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Verordnung über den Verzugszinssatz im Amtsblatt

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Für verspätete Zahlungen an Gläubiger im Rahmen der Lieferung von Waren und Dienstleistungen werden Verzugszinsen in Höhe von 24 Prozent pro Jahr erhoben.

Die Regelung gilt ab dem 1. Juni.

Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung lautet wie folgt:

„Es wurde beschlossen, dass der gesetzliche Zinssatz, der in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 3095 über gesetzliche Zinsen und Verzugszinsen geregelt ist, mit Wirkung vom 01.06.2024 in Höhe von 24 % jährlich angewendet wird, gemäß Artikel 1 des genannten Gesetzes Gesetz.“

T24

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