Nach der Entscheidung im Kobani-Fall kamen Verbotsentscheidungen von den Gouverneursämtern

0 36

22. Oberster Strafgerichtshof von Ankara, ehemalige HDP-Ko-Vorsitzende Selahattin demirtaşUnd Figen Yüksekdağ Er gab seine Entscheidung bei der 83. Anhörung im Kobani-Fall bekannt, in der auch er vor Gericht stand. Nach Bekanntgabe der Entscheidung verhängten die Gouverneure von Diyarbakır und Mardin ein viertägiges Verbot von Aktivitäten wie Versammlungen, Märschen und Presseerklärungen in der gesamten Stadt.

KLICK – Entscheidung im Fall Kobani bekannt gegeben

Das Gericht entschied, dass Demirtaş zu 42 Jahren Gefängnis und Yüksekdağ zu 30 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt wird. Als der Gerichtsvorsitzende begann, die Zusammenfassung des 130-seitigen Entscheidungstextes vorzulesen, verließen das Publikum und die beklagten Anwälte unter Applaus und Parolen den Saal. Das Urteil wurde in Abwesenheit des Angeklagten und der Anwälte verlesen. Demirtaş, der nicht zur Urteilsverhandlung erschien, in seiner letzten Verteidigung „Ich werde Ihnen nicht die Gelegenheit geben, Ihre Entscheidung in meinem Gesicht abzulesen. „Sie werden die Entscheidung selbst lesen.“er sagte.

Nach der Entscheidung im Fall Kobani wurde bekannt gegeben, dass die Gouverneure von Diyarbakır und Mardin ein viertägiges Verbot von Aktivitäten wie Versammlungen, Märschen und Presseerklärungen in der gesamten Stadt verhängten. Die Aussagen der Gouverneure lauten wie folgt:

Diyarbakir

Die Erklärung des Gouverneurs von Diyarbakır lautet wie folgt:

„Da bekannt ist, dass der Prozess zu den Ereignissen vom 6. bis 8. Oktober 2014, bei denen es zu Angriffen auf das Leben und Eigentum unserer Bürger und Strafverfolgungsbeamten kam, am 16.05. stattfinden wird. Am 16.05.2024 findet am 22. Obersten Strafgerichtshof in Ankara eine Verhandlung statt, bei der die schwerwiegenden Ereignisse, die sich in unserer Provinz ereignet haben, wiederholt werden sollen. Man geht davon aus, dass Sympathisanten terroristischer Organisationen, Randgruppen und radikale Gruppen versuchen könnten, illegale Aktionen durchzuführen /Veranstaltungen in unserer Stadt, um gegen diese Ereignisse zu protestieren, und dass durch diese Aktionen/Ereignisse die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sein und es zu sozialen Konflikten kommen kann.

Wenn man bedenkt, dass die betreffenden Bewegungen und Aktivitäten auch in unserer Provinz durchgeführt werden können, „kann die öffentliche Ordnung und Sicherheit gestört werden und es wird schwierig, die Sicherheit von Leben und Eigentum, die persönliche Immunität, die Sicherheit von Ersparnissen usw. zu gewährleisten.“ öffentliches Gut“;

in offenen Bereichen Alle Arten von Aktionen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen und dem jeweiligen Fall durchgeführt werden sollen (Versammlung, Marsch, Pressemitteilung, Hungerstreik, Sitzblockade, Kundgebung, Eröffnung eines Standes, Aufbau eines Zeltes, Verteilen von Flugblättern/Broschüren, zum Aufhängen von Postern/Bannern usw.),

Personen und Fahrzeuge, die offenbar mit dem Ziel gekommen sind, an dieser Aktion teilzunehmen, gelangen aus anderen Provinzen über die Grenze unserer Stadt.

Unsere Außenbezirke Was die Aus- und/oder Einreise in unser Provinzzentrum betrifft, um an dieser Bewegung teilzunehmen,

2911 Gemäß dem 17. und 19. Element des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen Nr. 1 und den Artikeln 11/A, B und C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 gelten innerhalb unserer Provinz- und Bezirksgrenzen (einschließlich der Gendarmerieregion) am 16.05.2024 um 18.45 Uhr VERBOTEN für einen Zeitraum von (4) Tagen vom 19.05.2024 bis 23.59 Uhr.

mardin

In der Erklärung des Gouverneurs hieß es, dass Versammlungen, Märsche und Presseerklärungen auf öffentlichen Plätzen in der gesamten Stadt mit Wirkung vom 16. Mai um 18:00 Uhr bis zum 20. Mai um 18:00 Uhr verboten seien. In der Erklärung hieß es:

„Anschläge zu verhindern, die Sicherheit von Leben und Eigentum unserer Bürger zu gewährleisten, die Pläne terroristischer Organisationen zu beseitigen und in diesem Zusammenhang die nationale Sicherheit zu gewährleisten, das öffentliche System und die allgemeine Gesundheit zu schützen, Fehler zu verhindern, mit dem Handlungen, die direkt und klar durch die in unserer Verfassung und unseren Gesetzen festgelegten Kündigungs- und Verbotsregeln festgelegt sind.“ Mit dem Ziel, die Ausbreitung von Gewalt zu verhindern und den Fortbestand der Grundrechte und -freiheiten, der Rechte und Freiheiten anderer und der allgemeinen öffentlichen Ordnung sicherzustellen , innerhalb der geografischen Grenzen der Provinz Mardin, ab 16. Mai um 18.00 Uhr, bis 20. Mai 2024 um 18.00 Uhr, für einen Zeitraum von 4 Tagen, nummeriert 2911. Showmärsche, Treffen unter freiem Himmel und Treffen in Innenräumen, Pressemitteilungen, Sitzstreiks Bewegungen, Drohnenschießaktionen und Umfragen, das Aufstellen und Öffnen von Zelten und Ständen, die Organisation von Unterschriftenaktionen, das Verteilen von Flugblättern, Broschüren und Flyern gemäß den Entscheidungen des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes sowie alle Arten von Protestaktivitäten sind gemäß das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen Nr. 2911 und die relevanten Elemente des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442. Zwischen den angegebenen Terminen, mit dem Ziel, die Teilnahme an illegalen Aktionen und Aktivitäten aller Art aus unseren Bezirken oder umliegenden Provinzen zu verhindern, einzeln oder kollektiv oder über die Route unserer Provinz, Einzelpersonen, Einzelpersonen, Gruppen und Cluster, die wahrscheinlich teilnehmen werden bei Handlungen und Aktivitäten, die gegen das Gesetz verstoßen, unterliegen dem 11. Artikel des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442. Gemäß den Entscheidungen in Absatz c dieser Angelegenheit wurde beschlossen, die Einreise in unsere Provinz nicht zu gestatten Bezirke, individuelle oder kollektive Ausfahrt aus diesen Orten und Nutzung der Route unserer Provinz durch Anreise aus anderen Provinzen zur Durchreise zu dem in diesem Zusammenhang genannten Ort.

 

 

 

T24

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.