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Neue Regelung für den Verkauf von Gebrauchtmotorrädern

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Motorräder wurden auch in die „6 Monate und 6.000 Kilometer“-Regel einbezogen, die für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen gilt.

Die Änderung der Vorschriften des Handelsministeriums zum Verkauf von Gebrauchtmotorrädern wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß der neuen, geänderten Verordnung wurden Motorräder auch in die „6 Monate und 6.000 Kilometer“-Regel einbezogen, die für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen gilt.

In der Verordnung des Handelsministeriums wird im ersten Absatz des diskontinuierlichen 2. Punktes der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über den Handel mit gebrauchten motorisierten Landfahrzeugen nach der Formulierung „Beschäftigte“ der Ausdruck „Motorrad“ eingefügt 13.2.2018 und nummeriert 30331. wurde hinzugefügt.“

Die Verordnung trat mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

 

T24

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