Die Große Türkische Nationalversammlung prüfte die Gesetzgebung zu Streunertieren in europäischen Ländern.
Während in einigen europäischen Ländern eine Lösung für das Problem streunender Hunde durch Sterilisationsprogramme angestrebt wird, kann in England, Italien, Portugal und Griechenland zusätzlich zur Sterilisation auch Euthanasie angewendet werden.
Die Vorschriften zu Streunertieren in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Italien, Polen, Portugal und Griechenland wurden von der Direktion für Forschungsdienste der Großen Nationalversammlung der Türkei geprüft.
Im Vereinigten Königreich ernennen die örtlichen Behörden, die zum Sammeln streunender Hunde berechtigt sind, einen Missionar für das Gebiet, in dem sie zuständig sind.
Wenn dieser Missionar einen streunenden Hund in einem öffentlichen Bereich findet, beschlagnahmt er diesen Hund und nimmt ihn in seine Obhut. Ist der Hund angeleint, benachrichtigt die diensthabende Person den Halter des Tieres schriftlich. Möchte der Halter seinen vom zuständigen Beamten gehaltenen Hund mitnehmen, muss er sämtliche durch die Beschlagnahme entstehenden Kosten tragen.
Vom Beamten gehaltene Hunde werden ihren Besitzern zurückgegeben oder vermittelt. Allerdings werden Hunde, die nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Inhaftierung von ihren Besitzern abgeholt oder adoptiert werden, auf möglichst schmerzarme Weise eingeschläfert.
Diese Politik der Niederlande, die als erstes Land in Europa gelten, in dem die Probleme im Zusammenhang mit streunenden Hunden gelöst wurden und es keine streunenden Hunde mehr auf der Straße gibt, wird nicht mit Systemen wie Euthanasie und der Unterbringung in Tierheimen umgesetzt. aber mit umfangreichen Sterilisationsprogrammen.
Andererseits werden die Steuern für in Geschäften gekaufte Hunde erhöht, um die Adoption obdachloser Hunde aus Tierheimen zu fördern.
In Italien sind Tierrechte in verschiedenen Vorschriften verankert, unter anderem in der Verfassung und im Strafrecht.
Das entsprechende Gesetz sieht vor, dass streunende Hunde in Tierheimen untergebracht werden. Der Hund wird innerhalb von 60 Tagen nach der Gefangennahme an denjenigen zurückgegeben, der sich als Besitzer des Hundes ausgibt. Andernfalls werden streunende Hunde an Privatpersonen oder Interessenverbände abgegeben, die eine gute Behandlung garantieren, sofern sie einer vorbeugenden Behandlung gegen Tollwut und andere ähnliche ansteckende Krankheiten unterzogen werden.
Streunende Hunde werden nur dann eingeschläfert, wenn sie schwer krank, unheilbar oder nachweislich gefährlich sind.
In Italien werden einige der Notunterkünfte von Aufsichtsorganisationen und Verbänden betrieben, andere wiederum von Kommunen. Auch Kommunen und Organisationen sterilisieren Streunertiere.
In Polen liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden.
In Polen sind die Kommunen für den Schutz, die Pflege und den Fang streunender Tiere verantwortlich.
Ein streunendes Tier kann nicht ohne Platz im Tierheim eingefangen werden, es sei denn, es stellt eine Gefahr für Menschen oder andere Tiere dar.
Jedes Jahr müssen die Gemeinderäte vor dem 31. März Platz in Tierheimen für die Pflege und den Schutz streunender Tiere finden, sich um streunende Katzen, kastrierte und kastrierte Tiere in Tierheimen kümmern, Adoptionsaktivitäten durchführen, sehbehinderte Kätzchen einschläfern, einen landwirtschaftlichen Betrieb benennen Betrieb für Nutztiere und Reaktion auf mögliche Verkehrsunfälle. Es ist notwendig, ein Programm zur Bereitstellung eines 24-Stunden-Veterinärdienstes vorzubereiten. Auch die Kennzeichnung und Kastration von Tieren innerhalb der Gemeindegrenzen kann in das Programm aufgenommen werden.
Die Betreuung und Unterbringung erfolgt in privaten Einrichtungen in Deutschland.
Der Deutsche Tierschutzbund, der seit 1881 als Dachverband der Tierschutzvereine in Deutschland fungiert, umfasst mehr als 740 Tierschutzvereine und rund 550 Tierheime bzw. Tierauffangstationen.
Staaten und Kommunen, die für den Schutz streunender Tiere zuständig sind, sind nicht verpflichtet, die Unterbringungs- und Pflegekosten streunender Tiere zu übernehmen.
Einige Kommunen unterstützen gerne Tierheime von Tierschutzorganisationen. Diese Gemeinden zahlen einen Festpreis für die Pflege jedes Tieres.
Wer Tiere in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen halten möchte, muss laut Tierschutzgesetz eine Genehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde einholen. Für diejenigen, die ein Tier füttern, pflegen oder betreuen müssen, gilt die Regel, dass das Tier entsprechend seiner Art und seinen Bedürfnissen gefüttert, gepflegt und untergebracht werden soll und dass die entsprechende Person oder Organisation über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt diesbezüglich.
In Fällen, in denen streunende Tiere eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, gelten allgemeine Polizei- und Ordnungsgesetze, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesstaaten fallen. Als gefährlich eingestufte Tiere werden in Tierheime gebracht. Die Kosten für Transport, medizinische Versorgung, Unterbringung und gegebenenfalls Tötung gefährlicher Tiere werden von den Gemeinden übernommen. Da der Schutz von Tieren laut der deutschen Verfassung von grundlegender Bedeutung ist, wird die Tötung von Tieren nur als letztes Mittel praktiziert.
Der Kampf konzentrierte sich auf die Sterilisation in Portugal
In Portugal verleihen verschiedene Vorschriften zum Schutz streunender und obdachloser Tiere, zum Tierschutz und zur Bekämpfung von Tieraussetzungen den lokalen Regierungen Befugnisse.
Wenn Tiere, die zu offiziellen Sammelstellen gebracht werden, nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum, an dem sie in die Sammelstelle gebracht wurden, von ihren Besitzern abgeholt werden, gelten sie als ausgesetzt und werden zwangsweise sterilisiert und ohne Anspruch auf Entschädigung adoptiert.
Ausgesetzte und obdachlose Tiere können von Gemeindeverwaltungen oder offiziellen Tiersammelstellen nach der obligatorischen Stellungnahme eines im Dienste der Gemeinde stehenden Tierarztes kostenlos an Privatpersonen oder tierliebende Einrichtungen abgegeben werden.
Gemeinderäte und offizielle Tiersammelstellen machen der Öffentlichkeit über eine Computerplattform aktiv und systematisch zur Adoption bereite Tiere bekannt.
Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit stellt der Staat sicher, dass streunende Tiere über offizielle Tiersammelstellen gefangen, geimpft und bei Bedarf kastriert werden, und sorgt außerdem für die Umsetzung von Fang-, Kastrations- und Rückführungsprogrammen für Katzen.
Im Falle einer nachweislich schweren, unheilbaren Krankheit und wenn sich herausstellt, dass dies die einzige und unverzichtbare Möglichkeit ist, die Schmerzen und das irreparable Leiden des Tieres zu beseitigen, kann die Euthanasie von einem Tierarzt durchgeführt werden.
Tiere, die in Griechenland nicht adoptiert wurden, werden in ihren natürlichen Lebensraum zurückgebracht
In Griechenland sind die Kommunen für die Sammlung und Verwaltung streunender Tiere verantwortlich.
Die gesammelten Tiere werden zu den Tierkliniken der Gemeinde und in einigen Fällen zu privaten Tierkliniken oder Tierheimen gebracht. Hier vorübergehend gehaltene Tiere werden sterilisiert, geimpft, elektronisch gekennzeichnet und in der elektronischen Online-Datenbank des Ministeriums für ländliche Entwicklung und Ernährung erfasst.
Wenn gesunde Tiere und Tiere, die älter als 5 Monate sind, nicht adoptiert werden, werden sie nach Durchführung dieser Prozesse in ihre natürliche Umgebung zurückgebracht. Streunende Tiere dürfen nicht in Krankenhäusern, Schulen, Sportzentren, Autobahnen, Häfen, Flughäfen und archäologischen Stätten zurückgelassen werden.
Die gesammelten Streunertiere werden eingeschläfert, wenn sie eine Gefahr darstellen oder an einer unheilbaren Krankheit leiden, und diejenigen, die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, werden eingeschläfert, wenn sie nicht adoptiert werden.
T24