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Änderung der Förderwerksordnung

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Mit der von der türkischen Arzneimittel- und Medizinproduktebehörde (TITCK) veröffentlichten Verordnung wurde die Übergangsfrist für die Einhaltung der Gesundheitsdeklarationen und Deklarationsbedingungen, die in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, von 3 Monaten auf ein Jahr verlängert.

Die von TİTCK erstellte „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verwendung einer Gesundheitserklärung in Lebensmitteln und Ergänzungsnahrungsmitteln“ wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß der Verordnung wurde in der am 20. April 2023 veröffentlichten Verordnung mit der Nummer „32169“ der Satz „Gesundheitsbezogene Angaben, die nicht in den entsprechenden Richtlinienanhängen enthalten sind, dürfen nicht auf Produkten verwendet werden“ zum Element „Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben“ hinzugefügt .

Andererseits wurde mit der gleichen Verordnung die in der vorherigen Verordnung festgelegte dreimonatige Übergangserlaubnis für Gesundheitsdeklarationen und Deklarationsbedingungen, die in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden können, auf der Grundlage der Nachfrage der EU um neun Monate auf ein Jahr verlängert Sektor. (AA)

T24

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