Entscheidung des Verfassungsgerichts zu „überfüllten Zellen“: Entschädigung in Höhe von 78.000 TL wird gezahlt
Der Sträfling Fatih Seyis, der sich in der geschlossenen Strafanstalt Düzce T befand, wandte sich an das Verfassungsgericht (AYM), weil die von ihm angeforderte Zeitung während seines Aufenthalts im Gefängnis nicht mit der Regel zur Zahlung des Preises vorgelegt wurde und die Stationen überfüllt waren. Das Verfassungsgericht entschied, dass Fatih Seyis einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 78.000 TL gezahlt habe, und stellte fest, dass sowohl seine Meinungsfreiheit als auch das Verbot der Misshandlung verletzt worden seien.
Fatih Seyis, der wegen einer von ihm begangenen Straftat in der geschlossenen Strafanstalt vom Typ T Düzce blieb, wurde 2019 freigelassen. Seyis teilte dem Gefängnis seine Bitte mit, während seines Aufenthalts in der Strafanstalt eine Zeitung mitzubringen, unter der Bedingung, dass er den Preis bezahlt, und die Zahl der in den Abteilungen untergebrachten Gefangenen zu reduzieren, da seine Unterkunft überfüllt ist.
Da seine Anträge vom Gefängnis abgelehnt wurden, bewarb sich Seyis beim Vollstreckungsrichter. Das Vollstreckungsrichteramt stellte fest, dass aufgrund der großen Zahl von Verlegungen und plötzlichen Verhaftungen viel mehr Sträflinge und Häftlinge in die Anstalt kamen, als Kapazität vorhanden war, und daher mehr als die Kapazität untergebracht war. Als Analyse lehnte das Gericht die Forderungen von Seyis mit der Begründung ab, dass dieses Problem durch Überweisungen gelöst werden solle und dass die Zeitung von ihrem Händler nicht zur Hinrichtungsanstalt gebracht worden sei, mit der Begründung, es gebe nicht genügend Anfragen für die Zeitung.
Es werden 78.000 TL für immateriellen Schaden gezahlt
Aufgrund des Einspruchs von Seyis gegen die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts wurde der Fall an das Oberste Strafgericht Düzce weitergeleitet. Das Gericht lehnte den Einspruch von Seyis gegen die Entscheidung des Richters endgültig mit der Begründung ab, dass die Entscheidung dem Stil und dem Gesetz entspreche. Diesmal wandte sich Seyis 2018 an das Verfassungsgericht (AYM) und forderte eine materielle und moralische Entschädigung in Höhe von 996.000 TL wegen des Verbots missbräuchlicher Behandlung und der Verletzung der Meinungsfreiheit. Das Verfassungsgericht prüfte die Vorwürfe, Seyis liege vor der Toilette, weil die Stationen überfüllt seien und es gravierende gesundheitliche und hygienische Probleme gebe. Bei der Bekanntgabe seiner Entscheidung entschied das Gericht, dass Seyis 18.000 TL für die Verletzung der Meinungsfreiheit und 60.000 TL für den Verstoß gegen das Misshandlungsverbot zu zahlen habe, was einem immateriellen Schadensersatz von insgesamt 78.000 TL entspricht. (DHA)
T24