Bundesärztekammer kritisierte den „Cannabis“-Gesetzentwurf: Verantwortungslosigkeit
Vorsitzender der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt,Den vom Ministerrat verabschiedeten und von Gesundheitsminister Karl Lauterbach eingebrachten Gesetzentwurf zur begrenzten Legalisierung von Cannabis bezeichnete er als unverantwortlich.
In seiner Stellungnahme gegenüber der deutschen Presse erklärte Reinhardt, dass mit der Befreiung von Marihuana versucht werde, eine Droge, die nachweislich süchtig mache und vor allem bei jungen Menschen Schaden anrichten könne, als harmlos darzustellen.
Reinhardt wies darauf hin, dass auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach erklärt habe, dass der Entwicklungsprozess des Gehirns erst im Alter von 25 Jahren abgeschlossen sei und dass sich Cannabiskonsum negativ auf diesen Prozess auswirken könne. Reinhardt wies darauf hin, dass diese Schäden dauerhaft seien und ein Leben lang anhalten können .
Reinhardt wies darauf hin, dass Minister Lauterbach trotz der erheblichen gesundheitlichen Risiken einen legalen Zugang zu Cannabis ab 18 Jahren ermöglichen wollte und sagte: „Das ist ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit.“ sagte.
Reinhardt erklärte, dass die Einschränkungen im Gesetzentwurf nicht wirksam kontrolliert werden könnten: „Realistische Regelungen erhöhen nicht den Jugendschutz, sondern führen dazu, dass der Staat die Kontrolle verliert.“ Er warnte.
Reinhardt erklärte, dass mit dem vom Ministerrat verabschiedeten Gesetzesentwurf die Argumente der medizinischen Wissenschaft und die Erfahrungen der Ermittlungsbehörden ignoriert und von den Ermittlungsbehörden fahrlässig behandelt worden seien, und sagte, dass eine auf Suchtprävention ausgerichtete Drogenpolitik erforderlich sei.
Auch Thüringens Innenminister Georg Maier erklärte, der Gesetzentwurf sei problematisch und sagte: „Ich bin nicht davon überzeugt, dass er den Schwarzmarkt verhindern wird.“ sagte.
Maier betonte, dass er Zweifel daran habe, die vom Gesetz angestrebte Wirkung zu erzielen, und äußerte seine Besorgnis darüber, dass der einfache Zugang zu Marihuana dazu führen werde, dass mehr Menschen Drogen konsumieren.
Maier gab an, dass er Marihuana nicht als harmloses Element betrachte.
Der Gesetzentwurf muss auch das Bundesparlament passieren
Gestern hat der Ministerrat in Deutschland dem vom Gesundheitsministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur begrenzten Legalisierung des Marihuanakonsums zugestimmt.
Dem Gesetzentwurf zufolge wird Marihuana von der Drogenliste gestrichen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Marihuana besitzen und drei Pflanzen für den Eigenverbrauch anbauen. Vereine mit der Bezeichnung „Hanf-Social-Clubs“ mit maximal 500 Mitgliedern können Hanf anbauen und Vereinsmitglieder mit Cannabis versorgen. Ein Mitglied kann bei diesem Verein maximal 50 Gramm Marihuana pro Monat kaufen.
Der Konsum von Marihuana ist im Umkreis von 200 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätze und Fitnessstudios nicht gestattet. Der Konsum von Marihuana ist für Personen unter 18 Jahren verboten.
Der Gesetzentwurf, der noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. (AA)
-Das deutsche Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Legalisierung des Freizeitkonsums von Marihuana angenommen
T24