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Im Amtsblatt veröffentlicht: Kohlehilfe wird an Bedürftige verteilt

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten wurde angekündigt, dass Haushalten, die Heizbedarf haben, Kohlebeihilfen gewährt werden.

Die Ermittlung bedürftiger Familien erfolgt durch die Sozialhilfe- und Solidaritätsstiftungen der Provinzen und Kreise.

Die durch Stiftungen ermittelte Zahl der Haushalte wird vom Ministerium festgeschrieben.

In der Entscheidung wurde festgestellt, dass die Kohlehilfe für Bedürftige von den Stiftungen im Einvernehmen mit den Gouverneursämtern geleistet würde und dass die Kohleversorgung im Bedarfsfall an die Stiftungen erfolgen könne.

T24

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