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Mieterhöhungssatz für Arbeitsstätten wurde ermittelt

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Mit der Bekanntgabe der Inflationsdaten für Juli wurden die Mietsteigerungsraten für Arbeitsplätze deutlich.

Demnach beträgt die in Arbeitsstätten zulässige Obergrenze für die Erhöhung 57,45 Prozent.

Die Mietsteigerungsraten werden durch den 12-Monats-Durchschnitt des VPI bestimmt.

Die am 1. Juli zum zweiten Mal in die Tat umgesetzte Obergrenzenerhöhung um 25 Prozent wird hingegen fortgesetzt.

 

T24

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