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Die AYM-Seite „Präzedenzfälle bei Verletzungen der Grundrechte und Grundfreiheiten“ wurde in Betrieb genommen

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Die Seite „Präzedenzfallentscheidungen des Verfassungsgerichts“ (AYM) über die Verletzung von Grundrechten und Grundfreiheiten wurde auf der Website des Obersten Gerichtshofs freigeschaltet.

In dem Beitrag, der aus dem Social-Media-Konto des Obersten Gerichtshofs erstellt wurde, wurde die Seite der in Betrieb genommenen Website „Die Präzedenzfallentscheidungen zur Verletzung von Grundrechten und Grundfreiheiten“ genannt, von der man annimmt, dass sie einen wertvollen Beitrag zur objektiven Wirkung leistet der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, wurde auf unserer Website veröffentlicht.“ Wort wurde verwendet.

Auf der betreffenden Seite: faires Verfahren, Religions- und Gewissensfreiheit, Bildung, Meinungsfreiheit, persönliche Freiheit und Sicherheit, Eigentum, Versammlungs- und Demonstrationsmarsch, Schutz des Privatlebens, Vereinigungsfreiheit, Wahl, Wahl und politische Aktivität, Schutz der materiellen und spirituellen Existenz. Es gibt Themen im Zusammenhang mit dem Verbot schlechter Behandlung und Lebensrechten.

Auf der Seite können Sie auf die Präzedenzfälle des Verfassungsgerichtshofs zugreifen.

T24

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