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Fristen für die Zahlung von Prämienschulden in den vom Erdbeben betroffenen Provinzen verlängert

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Die bestehenden Prämienschulden der Bosse in Kahramanmaraş, Hatay, Adıyaman und Malatya sowie den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep wurden auf den 29. Dezember verschoben.

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat die laufenden Prämienschulden der Arbeitgeber in den Bezirken Kahramanmaraş, Hatay, Adıyaman und Malatya sowie Gaziantep İslahiye und Nurdağı, die von den Erdbeben im Zentrum von Maraş betroffen waren, im Rahmen des zwingenden Grundes auf den 29. Dezember verschoben Verordnung.

In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums hieß es, dass der Zustand aus zwingendem Grund, der in diesen Provinzen und Bezirken am 31. Juli endet, durch die Entscheidung des Präsidenten bis zum 30. November 2023 verlängert wurde. In der Erklärung wurde die Entscheidung über die Prämienschulden der Chefs in den Provinzen und Bezirken sowie die Fristen für die Einreichung von Informationen, Dokumenten und Erklärungen mitgeteilt.

Die Frist für die Einreichung von Informationen, Dokumenten und Erklärungen (einschließlich Meldungen über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten), die Arbeitgeber, Versicherte und allgemeine Krankenversicherer in diesen Städten zwischen dem 6. Februar und dem 30. November 2023 abgeben müssen, wurde bis zum 15. Dezember verlängert (einschließlich dieses Datums).

Werden die betreffenden Unterlagen innerhalb dieser Frist zugestellt, gelten sie als innerhalb der gesetzlichen Frist abgegeben.

Prämienschulden für Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September und Oktober 2023 mit bestehenden Prämienschulden, deren Zahlungsfrist vor dem 6. Februar 2023 abgelaufen ist, werden ohne Rücksicht auf den 29. Dezember verschoben Verzögerungsstrafe und Verzögerungserhöhung. .

Überfällige Schulden gelten als innerhalb der gesetzlichen Frist beglichen.

Mit dem Prestige vom 6. Februar endete die Zahlungsfrist für die Raten von Arbeitgebern, Versicherten und Leistungsempfängern, die nicht in die Lage versetzt wurden, die Umstrukturierungs-/Installationsprozesse für umstrukturierte, aufgeschobene und überfällige Ratenschulden zu stören, deren Zahlungsfristen mittendrin endeten vom 6. Februar bis 30. November 2023 wurde bis zum 29. Dezember verlängert. Die innerhalb dieser Frist gezahlten Raten gelten als innerhalb der gesetzlichen Frist gezahlt.

Für diejenigen, deren letzter Zahlungstermin zwischen dem 6. Februar und dem 29. Dezember 2023 liegt, gilt der 29. Dezember 2023 als letzter Zahlungstermin.

Als Prüfungstermine für Kontrollpflichtige, deren Prüftermine zwischen dem 1. Februar und dem 29. Dezember 2023 liegen, wurde der 29. Dezember 2023 festgelegt.

Kein Delay-Boost

Bestehende Forderungen aufgrund von Unternehmensforderungen, die aus überhöhten oder ungerechtfertigten Zahlungen und öffentlichen Verlusten resultieren, mit dem Prestige vom 6. Februar 2023, und bestehende Forderungen, die nicht in den Zustand einer Störung der Strukturierungs-/Ratenzahlungsprozesse geraten sind und deren Zahlungsfrist abgelaufen ist, und Die Fälligkeit der Forderungen, die bis zum 30. November aufgelaufen sind, ohne Anwendung einer Verzögerungserhöhung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften. Sie wird auf verschoben.

Gönner, die ein Unternehmen außerhalb von Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya haben, die einen Vermittlungs- und Verantwortungsvertrag mit dem Prestige vom 6. Februar mit den in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya tätigen Fachleuten haben. Wenn der Teil „SGK-Benachrichtigungen“ des prägnanten und Werden Prämienleistungserklärungen für die Monate September, Oktober und Oktober bis zum 15. Dezember abgegeben und die anfallenden Prämienschulden bis zum 29. Dezember beglichen, gelten die betreffenden Verpflichtungen als innerhalb der gesetzlichen Frist erfüllt. (AA)

T24

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