Neue Entscheidung des Handelsministeriums zum Gebrauchtwagenverkauf
Das Handelsministerium gab bekannt, dass die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen zu einem Preis, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen neuen Verkaufspreis liegt, bis zum 1. Januar 2024 verboten ist.
Das Ministerium gab folgende Erklärung ab:
„Im Rahmen der Verordnung, die mit dem Prestige vom 15. Juli in Kraft getreten ist, werden alle natürlichen und juristischen Personen von den „Werbeplattformen“ während der Phase der Veröffentlichung gewarnt; trotz dieser Warnung dürfen die im Widerspruch zum Verbot und zum Verbot geschalteten Werbeanzeigen nicht angezeigt werden Die Informationen über die Werbetreibenden werden an unser Ministerium übermittelt und weiterverfolgt.
Es wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der individuellen und kommerziellen Anzeigen, die vor Inkrafttreten der Werbebeschränkungsverordnung, die dieser Verordnung möglicherweise widerspricht, auf den Werbeplattformen veröffentlicht wurden, über 20.000 betrug. Aufgrund der Warnungen und Benachrichtigungen der Ankündigungsplattformen an seine Mitglieder und der öffentlichen Informationen unseres Ministeriums konnte festgestellt werden, dass diese Zahl zum Inkrafttreten der Verordnung am 15. Juli 2023 auf 7.000 gesunken ist Wirkung. Bei der letzten Prüfung wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der Anzeigen, die gegen die oben genannte Verordnung verstoßen könnten, unter 5.000 gesunken ist.
In diesem Zusammenhang wurden die Informationen zu den betreffenden Ankündigungen von den entsprechenden Ankündigungsplattformen eingeholt und die Prüfung dieser durch unser Ministerium eingeleitet. Als Ergebnis der von unserem Ministerium durchgeführten Prüfung wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 300.000 TL pro Anzeige gegen natürliche und juristische Personen verhängt, die Anzeigen schalten, die nachweislich gegen die Beschränkung verstoßen. Der Benachrichtigungsprozess an die Adressaten dieser Strafen hat begonnen und wird fortgesetzt.
In diesem Zusammenhang wird von allen unseren Bürgern und Unternehmen, die persönliche oder kommerzielle Anzeigen auf Werbeplattformen schalten, höchste Sorgfalt und Sensibilität erwartet, um Fahrzeuganzeigen gemäß der am 15. Juli 2023 in Kraft getretenen Werbebeschränkung zu schalten.
Darüber hinaus dürfen im Rahmen von Einzelverkäufen bekanntlich maximal drei Fahrzeuge pro Jahr verkauft werden, darüber hinausgehende Verkäufe bedürfen einer strafrechtlichen Sanktion, da es sich um gewerbliche Tätigkeiten handelt. Personen, die durch Bevollmächtigte verkaufen, einschließlich ihrer Verwandten ersten Grades, wurden von unserem Ministerium untersucht und die erforderlichen Strafverfahren werden eingeleitet. Darüber hinaus werden die Informationen der identifizierten Personen zur Fortführung der Prozesse im Rahmen der Steuerprüfung an das Ministerium für Finanzen und Finanzen weitergeleitet.
T24