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Das Verfassungsgericht urteilte auf Antrag von Abdullah Güls ehemaligem Chefberater für Presse, Ahmet Sever, wegen „Rechtsverletzung“.

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T24 Ankara

Verfassungsgericht (AYM), 11. Präsident Abdullah Gül‘Promi-Presseberater Ahmet SeverEhemaliger Minister für Industrie und Technologie, Stellvertreter der AKP Bursa Mustafa Varank Für seine Worte „Ak verwaltet die Trolle“ wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt und die Entscheidung, die Urteilsverkündung (HAGB) aufzuschieben, stellte eine Verletzung seiner Rechte dar. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Eingriffe, die sich aus der Umsetzung der HAGB-Institution ergeben, nicht das Kriterium der Rechtmäßigkeit erfüllten, und kam zu dem Schluss, dass das „Recht auf freie Meinungsäußerung“ verletzt worden sei.

Sever, der ein Buch über die Zeit veröffentlichte, als Abdullah Gül Presseberater war, sagte in einem Interview mit einem Journalisten, dass es zu dieser Zeit einen Cluster gab, der in den sozialen Medien als „Ak-Troll“ beschrieben wurde. Recep Tayyip Erdoğan Er sagte, dass er von Varank, seinem Berater, geleitet wurde. Sever, der auf Varanks Beschwerde wegen Verleumdung verklagt wurde, wurde mit einer Geldstrafe von 10.620 Lira belegt, und das Gericht erließ später eine HAGB-Entscheidung. Sever reichte einen persönlichen Antrag beim Verfassungsgerichtshof ein, da es keine Möglichkeit gab, gegen die HAGB-Entscheidungen Berufung einzulegen.

„HAGB kann willkürliche Eingriffe nicht verhindern“

Der Verfassungsgerichtshof hat die nebenstehenden Anträge mit diesem Dokument zusammengeführt und abgeschlossen. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Sever in der Verleumdungsklage, die auf Varanks Beschwerde und die gegen ihn erlassene HAGB-Entscheidung eingereicht wurde, als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. In der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs heißt es: „Die HAGB-Institution selbst kann willkürliche Eingriffe der Organe, die die öffentliche Gewalt nutzen, nicht verhindern. Im gegenwärtigen System gibt es kein ausreichendes System, um die anhaltenden Verletzungen der Grundrechte und Grundfreiheiten zu beseitigen, und innerhalb dieses Systems besteht ein Problem.“ , durch Eingabe der Originale aller anderen vom Verfassungsgerichtshof angewandten Dokumente, HAGB Es wurde festgestellt, dass es notwendig sei, nicht jedes einzelne Dokument einzeln zu prüfen, sondern rechtliche Regelungen zu treffen, die nicht zu neuen Verstößen führen, und Es wurde darauf hingewiesen, dass die bisherigen Präzedenzentscheidungen dem Parlament übermittelt wurden, um neue Verstöße zu verhindern und die rechtlichen Regelungen zu überprüfen, die zu dem Verstoß geführt haben.

Gesetzgebung erforderlich

In der Entscheidung wurde dargelegt, dass die die Institution des HAGB bildenden Rechtsvorschriften insgesamt Strukturprobleme aufweisen, die stets zu Verletzungen von Grundrechten und Grundfreiheiten, insbesondere der Meinungsfreiheit, führen und dass diese Probleme mit den Ausführungen nicht beseitigt werden können Es wurde dargelegt, dass eine gesetzliche Regelung durch den Gesetzgeber erforderlich sei. In der aktuellen Situation wurde festgestellt, dass die erstinstanzlichen Gerichte und der Oberste Gerichtshof die Verletzungen der verfassungsmäßigen Rechte der Beschwerdeführer im Hinblick auf das HAGB nicht verhindern konnten, und es wurde festgestellt, dass „es zu dem Schluss gekommen ist, dass die Eingriffe, die sich daraus ergeben.“ Umsetzung des HAGB-Instituts erfüllen nicht das Kriterium der Legalität.

Eine Kopie der Entscheidung wurde den erstinstanzlichen Gerichten übermittelt mit dem Ziel, das Verfahren gegen die Beschwerdeführer wiederaufzunehmen und die Folgen des Verstoßes zu beseitigen.

Sever, der die Entscheidung teuer machte, kritisierte die Tatsache, dass die Entscheidung sieben Jahre nach Antragstellung getroffen wurde und die Entschädigung nicht gewährt wurde, und erklärte, er begrüße die „infolgedessen getroffene Entscheidung, die Meinungsfreiheit zu verletzen“.

T24

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