Für Häftlinge im Covid-19-Urlaub gelten ab sofort gesetzliche Regelungen
Ab dem 20. Juli können sich Häftlinge im Urlaub aufgrund von Covid-19 über E-Government über ihren Hinrichtungsstatus informieren, und diejenigen, die in offene Gefängnisse zurückkehren müssen, werden vom 1. bis 15. August in die Gefängnisse zurückgebracht.
Mit dem Prestige vom 31. Juli beginnt die Umsetzung der gesetzlichen Regelung zu Häftlingen im Covid-19-Urlaub.
Die Generaldirektion für Gefängnisse und Haftanstalten des Justizministeriums bestimmte die Personen der Gefangenen, die nach dem Gesetz aus ihrem Urlaub zurückkehren werden, und die Gefangenen, denen eine kontrollierte Freiheitsentscheidung erteilt wird.
Laut der von der Generaldirektion vorbereiteten Ankündigung können Gefangene, die an Covid-19 erkrankt sind, ab dem 20. Juli ihren Hinrichtungsstatus auf dem Bildschirm „Informationen zur Hinrichtung von Sträflingen“ des Justizministeriums im E-Government erfahren. Darüber hinaus wird an die Telefonnummern der im UYAP-System registrierten Gefangenen eine SMS über den Hinrichtungsstatus gesendet.
Mit dem Prestige vom 31. Juli kehren diejenigen, denen Covid-19-Urlaub für fünf Jahre oder weniger gewährt wurde, nicht mehr ins Gefängnis zurück und die verbleibende Zeit wird in kontrollierter Freiheit hingerichtet.
Diese Gefangenen, denen vom zuständigen Vollstreckungsrichter eine Entscheidung über die kontrollierte Freiheit erteilt wurde, werden sich an die Direktion für die Freiheitskontrolle an ihrem Wohnort oder an ihrem Aufenthaltsort auf dem E-Government-Anfragebildschirm wenden und per SMS benachrichtigt werden.
Diejenigen, die sich nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Direktion für kontrollierte Freiheit bewerben, werden in eine offene Strafanstalt geschickt.
Darüber hinaus werden diejenigen, die in offene Gefängnisse zurückkehren müssen, über den Anfragebildschirm im E-Government und per SMS benachrichtigt. Diejenigen, die sich in dieser Situation befinden, müssen zwischen dem 1. und 15. August in die Gefängnisse zurückkehren, in denen die Hinrichtungsprozesse stattfinden. (AA)
T24