Im Amtsblatt veröffentlicht: Die Gebühren für aus dem Ausland mitgebrachte Telefone betragen 20.000 TL
Die Gebühr für die Nutzung von Telefonen, die Passagiere aus dem Ausland mitbringen, wurde auf 20.000 TL erhöht. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Höhe der ab dem 8. Juli für verschiedene Dienstleistungen zu erhebenden Gebühren wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem „Allgemeinen Kommuniqué zum Gebührengesetz“, erstellt vom Ministerium für Finanzen und Finanzen, Einnahmenverwaltung, Gerichtsbarkeit, Notar, Steuergerichtsbarkeit, Grundbuch- und Katasterverfahren, Konsulat, Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Befreiung von der Arbeitserlaubnis , Visum, Schiff und Hafen, Konzession, Gebühren für Prozesse wie Lizenz und Diplom, Verkehr wurde gesichert.
Dementsprechend wird die gerichtliche Antragsgebühr zu Preisen zwischen 123,6 Lira und 2.220,6 Lira erhoben. Die Gebühr für die Beantragung der Vollstreckung betrug 269,85 TL und die festgelegte Insolvenzgebühr betrug 444,6 TL.
Für gewerbliche Unternehmen werden Registrierungs- und Registrierungsgebühren in Höhe von 388,2 Lira und 13 Tausend 32 Lira sowie feste Notargebühren in Höhe von 13,95 Lira und 2 Tausend 881,8 Lira erhoben.
Bei Eigentumsurkundenverfahren werden je nach Art des Verfahrens unterschiedliche Gebühren zwischen 2,27 Promille und 1593,9 Promille erhoben.
KLICKEN | Erhöhung der Gebühren: Der am besten geeignete Reisepass war 1.000 34 Lira und 55 Cent
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