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Vereinfachungsschritt bei den Mindestreserveanforderungen des CBRT

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Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat die Mindestreservepflicht im Rahmen einer neuen Vereinfachungsstufe geändert.

Die Erklärung des CBRT zur Änderung der Erklärung zu Pflichtreserven wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

In der Entscheidung des Monetary Policy Committee (MPC) vom 22. Juni 2023 wurde erwähnt, dass der bestehende mikro- und makroprudenzielle Rahmen mit einem schrittweisen Verständnis auf der Grundlage einer Wirkungsanalyse vereinfacht werden würde, und der erste Schritt in diesem Zusammenhang wurde am 25. Juni unternommen und angekündigt zur Öffentlichkeit.

Im Vergleich zum TL-Anteil wurde die Zielquote im Antrag auf zusätzliche erforderliche Reserve als Ergänzung zum ersten Schritt vom 25. Juni auf 57 Prozent aktualisiert.

Für Banken, deren Anteil (TL-Anteil) am gesamten Einlagen-/Beteiligungsfonds der türkischen Lira (TL), der für natürliche und juristische Personen berechnet wird, weniger als 60 % beträgt, gilt die erforderliche Mindestreserve für Einlagen-/Beteiligungsfonds in Fremdwährung und Edelmetalldepotkonten wurden 5 Punkte zu den Tarifen hinzugerechnet.

Mit der vorgenommenen Änderung wurde der Anteil der betreffenden TL-Aktien von 60 Prozent auf 57 Prozent reduziert.

Darüber hinaus erhalten Banken, deren TL-Anteile unter 57 Prozent fallen, weitere 4 Wochen, um das Ziel wieder zu erreichen.

 

T24

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