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Rundschreiben zum Umgang mit Waldbränden mit 81 des Innenministeriums

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Mit dem Rundschreiben des Innenministeriums ist das Betreten von Waldgebieten in waldbrandgefährdeten Gebieten bis zum 31. Oktober 2023 verboten.

In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, bis zum 31. Oktober 2023 das Betreten von Waldgebieten, in denen die Gefahr einer Brandentwicklung besteht, zu verbieten, und zwar auf Zeiträume, in denen die Gefahr von Waldbränden besteht, in der Nähe und innerhalb von Wäldern und bis zum 31. Oktober 2023 sowie bei entsprechender Witterung Kritisch für Waldbrände.

Details folgen…

T24

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