BİM wird die Rückerstattung der Wettbewerbsstrafe beantragen
Es wird seinen beim BİM-Wettbewerbsausschuss eingereichten gerichtlichen Antrag zurückziehen und die Rückerstattung von 360 Millionen TL der Geldstrafe von 718 Millionen TL beantragen.
In der Erklärung von BİM gegenüber der Public Disclosure Platform (KAP); Es wurde festgestellt, dass unter der Voraussetzung, dass auf das Gerichtsverfahren des Wettbewerbsrats verzichtet wird, eine Umstrukturierung des Wettbewerbsrats möglich ist, um die vor dem 31.12.2022 verhängten Strafen einzubeziehen.
In diesem Rahmen kündigte BİM an, im Jahr 2022 die Rückerstattung von 360 Millionen TL der im Voraus gezahlten Geldbuße in Höhe von 718 Millionen TL zu beantragen. Der Aussage zufolge wird der zu erhaltende Betrag im Jahresabschluss des Unternehmens als Ertrag ausgewiesen.
Was ist passiert?
Die Wettbewerbsbehörde teilt in der Zeit, in der Preise oder Preiserhöhungen durch indirekte Kontakte mit den gemeinsamen Lieferanten der Marktketten harmonisiert werden, wettbewerbsrelevante Informationen wie zukünftige Preise, Preiserhöhungstermine, regelmäßige Aktivitäten und Kampagnen über die gemeinsamen Lieferanten weiter , Preissenkungen oder Preiserhöhungen im gesamten Markt. Es wurde festgestellt, dass die Preise der Einzelhändler, die ihre Preise jetzt nicht erhöhen, gegenüber den Verbrauchern erhöht werden, indem in die Preise der Einzelhändler eingegriffen wird, die ihre Preise nicht erhöhen, und dass, wenn die Wenn die Preise der Wettbewerber nicht steigen, wird in der Absprache zwischen den Unternehmen immer Harmonie durch verschiedene Strategien wie produktspezifische Preissenkungen (Abwertungen) beobachtet.
Somit wurde festgestellt, dass viele der von den oben genannten Einzelhändlern zum Verkauf angebotenen Produkte gegen das 4. Element des Gesetzes verstoßen haben, und zwar durch Vereinbarungen oder abgestimmte Aktionen in Form eines Sammel-Verteiler-Kartells, das darauf abzielt, die Einzelhandelsverkaufspreise festzulegen . Aus diesem Grund wurde beschlossen, gegen die genannten Unternehmen ein Bußgeld zu verhängen. Da jedoch die Entscheidung des Rates aus dem Jahr 2021 sanktioniert wurde, besteht im Rahmen der laufenden Untersuchung keine Notwendigkeit, ein neues Bußgeld zu verhängen der Rahmen des allgemeinen Rechtselements „Es kann kein zweimaliges Verfahren wegen derselben Tat geben“ gegeben.
T24