Klage gegen TFFs Euro-2024-Werbekino: 165.000 TL Geldstrafe wegen Verwendung unerlaubter Kulissen
Es stellte sich heraus, dass der Türkische Fußballverband (TFF) im Werbevideo zur Euro 2024 nicht autorisierte Bilder verwendet hatte. Das 4. Zivilgericht für geistige und gewerbliche Rechte in Ankara verurteilte TFF zur Zahlung einer Entschädigung.
Der von TFF vorbereitete Clip zur Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 wurde 2018 veröffentlicht. Später wird der Clip, der seinen Abonnenten von der Agentur Anadolu für die Meisterschaft, in der Deutschland ausgewählt wurde, zugestellt wurde, weiterhin auf offiziellen Websites und Nachrichtensendern ausgestrahlt, vor allem auf TRT Spor, Digiturk, BeIN Sports und NTV Spor. Der Werbefilm in englischer Sprache fand seinen Platz in vielen internationalen Kanälen.
Ferhat Yaşar von Newspaper Wall zu den NachrichtenDem Bericht zufolge wurde festgestellt, dass einige Bilder, die in dem von TFF erstellten Werbefilm verwendet wurden, ohne Genehmigung verwendet wurden.
Fünf weitere Sonderszenen wurden ohne Genehmigung im Werbebild verwendet.
Der Fotograf AS animiert die von ihm aufgenommenen Fotos mit einer speziellen Technik und veröffentlicht sie auf seinem persönlichen Kanal. Allerdings wurden diese Werke von der TFF im September 2018 ohne Genehmigung im Werbefilm zur Kandidatur für die EURO 2024 verwendet.
Andererseits wurde der Werbefilm seinen Abonnenten am 26. September 2018 von der Agentur Anadolu mit dem Titel „Türkei Euro 2024 Werbevideo“ bereitgestellt. Nach AA wurde es weiterhin auf den Websites TRT Spor, Digiturk, BeIN Sports und NTV Spor ausgestrahlt. Der Werbefilm wurde auch in internationalen Publikationen in englischer Sprache veröffentlicht.
Der Experte sagte: „Ohne Genehmigung verwendet“, TFF lehnte dies ab
AS reichte über seine Anwälte Sait Mürsel Çeşitcioğlu und Hüseyin Çalışkan im Jahr 2021 eine Klage beim 4. Zivilgericht für geistige und gewerbliche Rechte in Ankara ein. Experten untersuchten das Werbekino und brandneue Rohszenen des Künstlers und kamen zu dem Schluss, dass die Szenen ohne Genehmigung der TFF verwendet wurden. In dem von ihr erstellten Gutachten stellte die Expertenkommission einstimmig fest, dass fünf Werke des Künstlers unerlaubt im offiziellen Werbekino der TFF verwendet wurden.
TFF hingegen machte in ihrer Klagebeantwortung geltend, dass sie den Auftrag für das Werbekino tatsächlich von einer privaten Firma erhalten habe und kein eigenes Verschulden getroffen habe. TFF argumentierte außerdem, dass das fragliche Werbekino seine Funktion verloren habe, nachdem die UEFA Deutschland für die EM 2024 ausgewählt habe.
TFF wurde zu einer finanziellen Entschädigung in Höhe von 130.000 Lira und einer moralischen Entschädigung in Höhe von 30.000 Lira verurteilt.
Das 4. Zivilgericht für geistige und gewerbliche Rechte in Ankara entschied in seiner Entscheidung vom 26. April 2023 ebenfalls in Richtung einer unbefugten Nutzung und verurteilte TFF zur Zahlung von 135.000 Lira für finanziellen Schaden und 30.000 Lira für immateriellen Schaden. TFF legte gegen die Entscheidung Einspruch ein und legte Klage beim Berufungsgericht ein.
„Wir müssen lernen, die Arbeit seiner Künstler und Menschen zu respektieren“
Sait Mürsel Çeşitcioğlu, der Anwalt des Klägers AS, sagte zu diesem Thema: „Wenn internationale Vereinbarungen mit riesigen Budgets versucht werden, müssen wir zunächst lernen, die Bemühungen der Handwerker und Menschen dieses Landes zu respektieren.“
T24