fbpx

Dem ehemaligen Premierminister Imran Khan wird in Pakistan „Anstiftung zum Mord“ vorgeworfen

0 117

Ehemaliger Premierminister Pakistans Imran Khanüber den Mord an einem Anwalt „durch Anstiftung zum Mord“wurde angeklagt.

Den Berichten der nationalen Presse zufolge hat Sirac Ahmed, Sohn von Abdul Rezzak Shar, dem leitenden Anwalt des Verfassungsgerichts, der gestern in der Stadt Kuetta in der Provinz Belutschistan getötet wurde, beim Obersten Gerichtshof von Kuetta Klage wegen seines Todes eingereicht Vater.

Siraj Ahmed beschuldigte den ehemaligen Premierminister Khan, den Mord im Zusammenhang mit der Ermordung seines Vaters angestiftet zu haben.

Ataullah Tarar, Sonderberater von Premierminister Shahbaz Sharif, machte in einer Erklärung in der Hauptstadt Islamabad den Führer der Pakistanischen Gerechtigkeitsbewegungspartei (PTI) Khan für die Ermordung von Abdul Rezzak Shar verantwortlich.

Tarar erklärte, dass der ermordete Anwalt Shar den Hochverratsprozess gegen Imran Khan leitete, und argumentierte, dass der PTI-Führer den Mord begangen habe, um den Hochverratsprozess zu vermeiden, und dass er „direkt dafür verantwortlich“ sei.

Tarar behauptete, dass „PTI sich zu einer militanten und terroristischen Partei entwickelt habe“ und sagte, dass Khan sich vor diesem Fall nicht retten könne.

Khans Partei machte die Regierung dafür verantwortlich

PTI-Sprecher Rauf Hasan hingegen wies die Argumente zurück und beschuldigte Premierminister Shahbaz Sharif und Innenministerin Rana Sanaullah, hinter dem Mord zu stecken.

Der ermordete Anwalt Shar behauptete, der Chef der PTI, Khan, habe Präsident Arif Alvi im April 2022 zur Auflösung der Nationalversammlung geraten und damit gegen die Verfassung verstoßen. Shar reichte gemäß Artikel 6 der Verfassung eine Klage gegen Khan wegen Hochverrats ein.

Abdul Razak Shar, leitender Anwalt des Verfassungsgerichts, wurde gestern in der Stadt Quetta von Motorradfahrern angegriffen und starb noch am Unfallort.

T24

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.