Als Reaktion auf einige Schulden der Kommunen wurden die Abzugssätze der allgemeinen Haushaltssteuereinnahmen erhöht
Die Abzugssätze, die von den Steuereinnahmen des allgemeinen Haushalts für einige Schulden von Großstädten, Sonderverwaltungen der Provinzen, Gemeinden und deren Tochtergesellschaften anzuwenden sind, wurden neu geregelt.
Die Entscheidung des Präsidenten über die Umsetzung der Grundlagen der Abzüge, die von den Anteilen vorgenommen werden müssen, die von der Gesamtsumme der allgemeinen Haushaltssteuereinnahmen auf die Schulden von Großstadtgemeinden, besonderen Provinzverwaltungen, Gemeinden und ihren Tochtergesellschaften zu verteilen sind, einschließlich der Verordnung, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit der Änderung wurden die Schulden, die durch Abzug von den im Rahmen des Gesetzes Nr. 7440 vom 9. März umstrukturierten Anteilen einzuziehen sind, in dem die im Geltungsbereich enthaltenen Schulden klassifiziert und über die Gesamtsumme der Steuereinnahmen des Haushalts verteilt wurden, geändert auch hinzugefügt.
Mit der Verordnung werden zusätzliche Abzüge von den Anteilen vorgenommen, die auf die Gesamteinnahmen der allgemeinen Haushaltssteuereinnahmen aus der Verwaltung einiger Schulden von Sonderverwaltungen der Provinzen, Gemeinden und Tochtergesellschaften verteilt werden sollen.
Demnach ist vorgesehen, dass bei einem Abzug von 40 Prozent ein zusätzlicher Abzug von 10 Prozent von den monatlichen Ratenbeträgen der jeweiligen Institutionen vorgenommen wird, bei einem Abzug von 25 Prozent ein zusätzlicher Abzug von 25 Prozent.
T24