Wahlleitfaden in 6 Schritten für die Wahl am 14. Mai
Die Wähler geben ihre Stimmen bei den Präsidentschaftswahlen am Sonntag, den 14. Mai 2023 und den 28. Parlamentswahlen in 6 Schritten ab.
Repräsentative Wahlkabinen für den Abstimmungsprozess wurden im Präsidiumsgebäude des Obersten Wahlausschusses (YSK) eingerichtet.
Dementsprechend werden die Wähler am 14. Mai nur in den für sie registrierten Wahlurnen an dem Ort und der Wahlurne abstimmen, die auf dem an die Adresse gesendeten Wählerinformationsblatt angegeben sind.
Die 6 Schritte, in denen der Wähler den Abstimmungsprozess durchführt, sind wie folgt:
1- Bevor Sie zur Wahlurne gehen, finden Sie heraus, wo Sie wählen werden, achten Sie auf die Abstimmungszeiten:
Die Bürgerinnen und Bürger erfahren zunächst, wo und in welcher Wahlurne sie wählen werden. Diejenigen, die das Wählerinformationsblatt mit diesen Informationen nicht erhalten haben, können den Wahlort und die Nummer der Wahlurne auf der YSK-Website, dem E-Government-Portal oder der tragbaren Anwendung Voter Inquiry erfahren. Das Mitbringen des Wählerinformationsblattes ist nicht erforderlich.
Die Abstimmungszeiten gelten landesweit von 08.00 bis 17.00 Uhr. Wenn Wähler an der Wahlurne warten, um ihre Stimme abzugeben, obwohl die Abstimmungsfrist gekommen ist, wird ihnen der Wahlratsvorsitzende nach Auszählung der Wähler und Erhalt ihrer Ausweise die Möglichkeit geben, ihre Stimme der Reihe nach abzugeben. Wähler, die nach 17:00 Uhr eintreffen, können nicht wählen.
2- Vergessen Sie nicht Ihren Ausweis mit Ihrer TR-ID-Nummer darauf:
Wähler pro Wahlurne, Personalausweis mit der Identitätsnummer der Republik Türkei, kaltgestempelter Personalausweis, ausgestellt von offiziellen Stellen, Reisepass, Heiratsurkunde, Wehrdienstdokument, Führerschein, Berufsausweis für Richter und Staatsanwälte und Mitglieder der der hohen Justizbehörde, Rechtsanwälten, Notaren und Militärangehörigen. Er überreicht dem Vorsitzenden eines der amtlichen Dokumente mit Foto, etwa einen Personalausweis, der „seine Identität ohne Zögern preisgibt“, und nennt die laufende Nummer des Wählers . Wähler, die eines dieser Dokumente nicht einreichen, können nicht wählen.
3- Betreten Sie die Kabine nicht mit einem Mobiltelefon:
Das Betreten des Wahllokals mit Bildaufzeichnungsgeräten oder Kommunikationsgeräten wie Mobiltelefonen, Kameras oder Kinokameras ist verboten. Solche Geräte müssen dem Wahlurnenausschuss zur Rückgabe nach Abschluss des Wahlvorgangs überlassen werden.
4- Bringen Sie kein anderes Zeichen als ein Siegel auf dem Stimmzettel an:
Die Wähler stimmen ab, indem sie auf das Siegel „PREFERENCE“ oder „YES“ drücken, ohne den Bereich zu verlassen, der für den Präsidentschaftskandidaten, die politische Partei, das Bündnis oder den unabhängigen Kandidaten reserviert ist, den sie auf den kombinierten Stimmzetteln bevorzugen. Damit die Stimmabgabe als gültig gilt, darf auf den Stimmzetteln nirgendwo ein Zeichen oder Zeichen angebracht werden, mit Ausnahme des „PREFERENCE“- oder „YES“-Siegels. Nichts außer Kompasse darf in den Umschlag gesteckt werden. Wähler, die denken, dass sie falsch gewählt haben und einen neuen Stimmzettel wollen, erhalten keinen neuen Stimmzettel.
5 – Legen Sie die Kompasse in einen Umschlag:
Der Wähler erhält zwei weitere Stimmzettel für die Präsidentschaftswahl und die allgemeine Wahl des Abgeordneten. Alle Stimmzettel werden in einen Umschlag gesteckt.
6- Vergessen Sie nicht, nach der Abstimmung zu unterschreiben:
Nachdem der Wähler den Umschlag in die Wahlurne gesteckt hat, unterschreibt er dort, wo sein Name auf der Wählerliste steht.
Aufgaben des Wahlausschusses Andererseits kommt am Morgen der Wahl der Wahlausschuss, bestehend aus dem Wahlausschussvorsitzenden, dem Beamten und den Vertretern der 5 politischen Parteien, die bei der letzten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben, in das Wahllokal um 07:00. Die Wahlurne wird zuerst den Eid lesen und die Wahlurne wird vom Vorsitzenden versiegelt. Anschließend werden die Wahlumschläge ausgezählt, die Pakete mit den Stimmzetteln geöffnet und die Rückseiten der Umschläge und Stimmzettel verschlossen. Die Vorbereitungen werden um 07.00-08.00 Uhr abgeschlossen sein, die Abstimmung beginnt um 08:00 Uhr und dauert bis 17:00 Uhr. Wenn bis zum Prestige von 17.00 Uhr Personen warten, werden diese Personen vom Wahlurnenratsvorsitzenden gezählt und können abstimmen. Durch die Feststellung der Identität des Wählers findet der Wahlurnen den Namen des Wählers in der Wählerliste der Urne und übergibt nach Prüfung den kombinierten Stimmzettel für die Präsidentschaftswahl und die 28. Bundestagswahl, den Umschlag und das Siegel und bitten Sie ihn, im Kabinett abzustimmen. Der Vorsitzende des Wahlurnenrates weist die Wähler darauf hin, dass kein anderes Material in den Umschlag geworfen wird, dass die Wahlurne und der Umschlag nicht gekennzeichnet sind und dass kein zweiter Stimmzettel ausgegeben wird, damit die Stimme nicht ungültig ist. Sehbehinderte Wähler können bei dieser Wahl erstmals mit der von der YSK gemäß den Stimmzetteln erstellten Vorlage ihre Stimme abgeben. Wenn sie es wünschen, können sie ihre Stimme abgeben, indem sie den Stimmzettel mit Hilfe des Wahlleiters, eines seiner Angehörigen oder eines anderen zufälligen Wählers, wenn er keine Verwandten hat, auf die Vorlage legen. Die Stimmen für die Präsidentschaftswahlen werden zuerst gezählt. Behinderte, Gelähmte, Personen mit fehlenden Händen oder Personen mit offensichtlichen körperlichen Behinderungen können mit Hilfe eines ihrer Angehörigen wählen, der der Wähler dieses Wahlgebiets ist und sich zu diesem Zeitpunkt in der Nähe der Wahlurne befindet, oder ein anderer zufälliger Wähler, wenn es keinen Verwandten gibt. Ein Wähler kann nicht mehr als einer behinderten Person helfen. Der Vorsitzende oder die Mitglieder des Wahlurnenrates dürfen die Wahlkabine nicht betreten, um den behinderten Wählern zu helfen, und sie können ihnen nicht bei der Abstimmung helfen. Nach Schließung der Wahlurnen beginnt die Stimmenauszählung. Zuerst werden die Stimmen für die Präsidentschaftswahlen und dann die Stimmen für die Parlamentswahlen zusammen mit den Vertretern der politischen Parteien des Wahlurnenrates gezählt. Nach Protokollierung der Ergebnisse werden zwei Parteimitglieder durch das Los durch den Wahlvorstand ermittelt und die Stimmen dem Kreiswahlrat zugeleitet. |
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