Der Antrag auf Schaffung eines „parallelen Wahlverfolgungssystems“ des Innenministeriums, das von der YSK zurückgekehrt ist, wird die Wahlurnenergebnisse bei Polizei und Gendarmerie sammeln.
Durch die Vorbereitung eines speziellen Wahlmoduls durch das Security and Emergency Situations Compliance Center (GAMER) kehrte das Innenministerium, das versuchte, einen parallelen Wahlrat zu schaffen, von der YSK zurück, und diesmal wurden die Wahlurnenergebnisse von der Polizei aufgenommen und der Gendarmerie, und sie würden in eine Excel-Tabelle umgewandelt und an GAMER gesendet.
Letzten Freitag versammelten sich in 81 Provinzen die für GAMER zuständigen stellvertretenden Gouverneure und GAMER-Manager. Laut den Nachrichten von İsmail Saymaz in Sözcü, General Manager of Provinces Management Selçuk Aslan, Präsident von GAMER Hakan Kafkas, General Manager Information and Technologies, Leiter der Abteilung Unternehmensanwendungen Barkin Cansiz In der Sitzung unter Vorsitz des Vorstandes wurde festgestellt, dass aufgrund der Ablehnung des YSK und öffentlicher Einwände keine Eingaben über das E-System erfolgen können. Aus diesem Grund wurde die Anweisung erteilt, die von der Polizei und der Gendarmerie aus den Wahlurnen gewonnenen Informationen im Excel-Format an Ankara GAMER zu senden.
Die Bürokraten, denen die Umsetzung unangenehm war, sagten: „Gemäß der Verfassung wurde dem YSK die Pflicht übertragen, die Wahlangelegenheiten zu beaufsichtigen, zu kontrollieren und auszuführen. Zu den Aufgaben des YSK gehören das Einsammeln von Stimmzetteln, das Auszählen und die Bekanntgabe der Ergebnisse. Es ist sinnvoll, dass das Ministerium eine solche Anordnung trifft“, meint er.
Die Website des YSK enthält folgende Informationen zu den Auszählungs- und Abgabeverfahren der Stimmen: Die zur Volkszählung gehörenden Unterlagen und Urkunden werden in die Wahltasche gesteckt, die Tütenöffnung wird zugebunden, mit dem Ratssiegel verschlossen und unterschrieben. Der vorbereitete Siegelbeutel und das Wahlratssiegel werden dem Bezirkswahlratsvorsitzenden von dem Wahlvorstandsvorsitzenden und mindestens zwei durch Auslosung zu bestimmenden Mitgliedern unverzüglich und unverzüglich zugestellt. Die Erstellung der Wahlergebnisprotokolle erfolgt durch die Bezirkswahlausschüsse in Anwesenheit von Vertretern der politischen Parteien und Beobachtern. |
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