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Details sind im von Erdogan als „gute Nachricht“ angekündigten heimischen Erdgas deutlich geworden

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Präsident und Generalführer der AKP Recep Tayyip Erdoğan Die Details der „guten Nachricht“, die nach der Ankündigung der Türkei, Erdgas aus dem Schwarzen Meer zu fördern, überbracht wurden, wurden offensichtlich. Nach der Inbetriebnahme des Schwarzmeergases wird die Nutzung für einen Monat kostenlos bereitgestellt, und für die Nutzung von 25 Kubikmetern in den nächsten 11 Monaten wird keine Rechnung bezahlt.

Der Präsidialerlass über die Systemnutzungsgebühren für den Erdgasverbrauch vom 30.4.2023 mit der Nummer 144 wurde im Amtsblatt vom 1.5.2023 mit der Nummer 32177 veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Mit dem entsprechenden Erlass; Erdgas von den Abonnenten von Wohnungen, Kultstätten und cemevis für ihren Erdgasverbrauch vom 24.04.2023 bis zum 31.05.2023 nicht von der ersten abzurechnenden Rechnung zu erheben und dann bis zu 25 Kubikmeter in den abzurechnenden Rechnungen ihren monatlichen Erdgasverbrauch für den Zeitraum bis zum 1. Mai 2024. Auf die Erhebung des Verbrauchspreises wurde verzichtet.

Der Energiemarktregulierungsrat hat in seiner Sitzung auch die „Verfahren und Grundsätze zur Umsetzung des Präsidialerlasses über Netznutzungsentgelte für den Erdgasverbrauch“ festgelegt.

EMRA Leader gibt eine Erklärung zu diesem Thema ab Mustafa Yilmaz,Mit der Feststellung, dass die Machtdivision von Türkiye historische Tage erlebt, „Gemeinsam erleben wir, wie ein Traum wahr wird. Aber wir stehen noch am Anfang des Weges. Heimisches Erdgas wird nicht nur unseren Verbrauchern ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Es wird auch der Türkei den Weg ebnen, ein mächtiges Handelszentrum und ein globaler Machtriese zu werden.“genannt.

Yılmaz erinnerte daran, dass sich die Verbraucher über die kostenlose Erdgasrechnungsanwendung freuen sollten, die Mitte 24. April bis 31. Mai gültig sein wird, und dann über den Rabatt, der bis zum 1. Mai 2024 angewendet werden soll, und betonte, dass sie die erforderlichen Details sorgfältig geprüft hätten für alle Abonnenten, während Pfad und Originale für die Anwendung ermittelt werden.

Yilmaz sagte:

„Wir haben 19,7 Millionen Erdgasabonnenten. Die Zahl der an das Zentralsystem angeschlossenen Wohnungen beträgt 2,8 Millionen. Wir haben ungefähr 320.000 Prepaid-Abonnenten. Bei der Festlegung des Stils und der Basics haben wir genau hingeschaut. Damit keine Abonnentenrechte verloren gehen, haben wir alle notwendigen Details geregelt. Die Vertriebsunternehmen werden auch unseren Bürgern dienen, indem sie die notwendige Sensibilität und Sorgfalt zeigen. Natürlich werden wir den Prozess genau verfolgen. Mit der durch die Präsidialverordnung vorgesehenen kostenlosen Nutzung und dem anzuwendenden Rabatt verbleiben ungefähr 40 Milliarden TL in den Taschen unserer Bürger. Möge es unserer Nation gut tun“

Einzelheiten der Anordnung:

  • In den ersten Rechnungsabgrenzungen von Wohnungen, Gotteshäusern und cemevi-Abonnenten vom 24.4.2023 (einschließlich dieses Datums) bis zum 31.5.2023 (einschließlich dieses Datums) werden die Systemnutzungsgebühren und alle damit verbundenen Steuern von der abgedeckt Haushalt des Ministeriums für Energie und natürliche Ressourcen.

 

  • Der zu zahlende Gesamtbetrag wird auf der Rechnung mit 0 (null) türkischen Lira ausgewiesen, indem ein hundertprozentiger Rabatt auf den berechneten Verbrauchspreis gewährt wird.

 

  • Rechnungen, die nach dem 24.04.2024 fälschlicherweise aufgelaufen sind, werden storniert und etwaige zusätzlich eingezogene Beträge werden an den Abonnenten zurückerstattet. Unternehmen sind verpflichtet, dem Abonnenten spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Stornierung der Rechnung den Betrag in bar zu erstatten. Die Erstattungspflicht kann für Teilnehmer mit mechanischen Zählern durch Begleichung der ersten Rechnung und für Teilnehmer mit Prepaid-Zählern durch Aufladen von Guthaben auf das Konto erfüllt werden.

 

  • Der dreißigtägige Teil des Verbrauchs der ersten Rechnungen, der den Abonnenten von Wohnhäusern, Kultstätten und Cemevis zusteht, deren Erdgasrechnungen aufgrund der Erdbeben vom 02.06.2023 verzögert wurden, wird von gedeckt Haushalt des Ministeriums.

 

  • In den Verbrauchsrechnungen bis zum 1.5.2024 wird nach der ersten kostenlosen Rechnung, die vom 24.4.2023 bis zum 31.5.2023 anfällt, der Rabattpreis für den Teil des Verbrauchs bis 25 m3 berechnet und der errechnete Skontobetrag wird vom Gesamtrechnungsbetrag abgezogen. Bei den durchzuführenden Berechnungen; Der vom Erdgasverbrauch abzuziehende Anteil bis 25 m³ wird „je Zähler“ ermittelt. Wenn der vom Zähler gemessene Verbrauch während des Abrechnungszeitraums 25 m³ nicht erreicht, wird die Maßnahme unter 25 m³ in den nächsten Zyklen nicht rabattiert.

 

  • Überschreitet der Abrechnungszeitraum aus irgendeinem Grund sechzig Tage, werden für jeden Monat nach Bekanntgabe der vorherigen Rechnung maximal 25 m³ Erdgasverbrauch von der Verbrauchsmaßnahme abgezogen.

 

  • Die auf Zentralsystemverbraucher anzuwendende Verbrauchsrabattmaßnahme wird berechnet, indem die Anzahl der Wohnungen mit individuellem Abonnement von der Gesamtzahl der an das Zentralsystem angeschlossenen Wohnungen, Gotteshäuser und Cemevis abgezogen und die Anzahl mit 25 m3 multipliziert wird . Persönliche Abonnenten in zentralen Systemgebäuden profitieren von der Rabattanwendung gegenüber ihren eigenen Abonnements. (Bei 20 Einzelabonnements (für Küche und/oder Warmwasserbereiter) in einem zentralen Anlagengebäude mit 40 Wohnungen erhalten diese Abonnenten einen Rabatt direkt auf ihre eigenen Rechnungen und für die restlichen 20 Wohnungen ohne persönliches Abonnement , wird ein Rabatt von höchstens 20 x 25 m3 auf das Zentralsystemabonnement berechnet.)

 

  • Bei der erstmaligen Ablesung der Zähler von Wohnungen, Gotteshäusern und cemevis mit Prepaid-Zählern nach dem 24.4.2023 wird das über den Indexwert errechnete Verbrauchsmaß als „Gutschrift“ und kostenlose Gutschrift auf dem Konto des Abonnenten ausgewiesen gegen dieses Guthaben auf den nächsten Einkauf des Abonnenten aufgeladen werden.

 

  • Beim ersten Erdgas-Darlehenskaufvorgang wird der Gesamtbetrag der Maßnahme oder des Preises, der den Zentralheizungskunden mit Prepaid-Zählern gutgeschrieben wird, als kostenloses Darlehen von der Verteilergesellschaft geladen.

 

  • Verteilerunternehmen werden verpflichtet, bis zum 31.5. für diejenigen, die mechanische Zähler von ihren Abonnenten im Rahmen dieses Weges und Originals verwenden, mindestens einmal eine Rechnung auszustellen und für diejenigen, die Prepaid-Zähler verwenden, mindestens eine Ableseanzeige zu hinterlassen. Spätestens 2023. Bis zum 01.05.2024 sind Verteilerunternehmen verpflichtet, die Zähler der Abonnenten von Wohnungen, Gotteshäusern und cemevis mit Prepaid-Zählern mindestens einmal im Monat abzulesen und eine Ablesemeldung zu hinterlassen.

T24

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