Die Entscheidung, die Boğaziçi-Universität für den Bau zu öffnen, wurde einstimmig aufgehoben
Die Entscheidung, den Südcampus und seine Umgebung zu öffnen, auf dem jahrhundertealte Bäume, endemische Pflanzenarten und historische Bauwerke der Boğaziçi-Universität beheimatet sind, wurde erneut vom Gericht abgelehnt. Istanbul 14. Verwaltungsgericht, geschützter Bereich„Herabstufung“ dass es sowohl die Integrität des Campus als auch die natürliche Integrität des Bosporus-Systems beeinträchtigen wird.“ er regelte.
Die Entscheidung über die Neubestimmung des Erhaltungszustands der Boğaziçi-Universität und ihres naturnahen Schutzgebiets wurde im Amtsblatt vom 7. September 2021 veröffentlicht. Umgebung Mit der vom Ministerium für Urbanisierung und Klimawandel genehmigten Änderung wurde das Land, das zuvor als Ganzes unter Schutz stand, in zwei verschiedene Teile geteilt und das Verteidigungsniveau reduziert.
Eine Fläche von 205.000 Quadratmetern des Landes wurde als „Qualifiziertes natürliches Verteidigungsgebiet“ und eine Fläche von 217.000 Quadratmetern als „Gebiet für nachhaltige Erhaltung und kontrollierte Nutzung“ registriert.
Mit der Entscheidung wurden Bauten wie Pier, Fischerunterkunft, Wachhaus, Park, Erholungsgebiete, Kläranlage, Kanalisationsnetz, Hochspannungsleitung, Transformator, Verkehrsgrenze, offener Parkplatz und Seilbahn im „qualifizierten natürlichen Verteidigungsgebiet“ zugelassen ‚.
In der „Sustainable Defense and Controlled Use Area“ wurden darüber hinaus touristische Einrichtungen und größere Baumaßnahmen befestigt.
vor Gericht verlegt
Die Alumni-Vereinigung der Boğaziçi-Universität (BÜMED), Akademiker der Boğaziçi-Universität und die Istanbul Metropolitan Branch der Architektenkammer erklärten, dass die Entscheidung eine Bedrohung für die ökologische und historische Struktur des Bosporus-Platzes darstellen werde, brachten die Angelegenheit vor die Justiz.
Das Gericht, das die von BUMED in den vergangenen Wochen eingereichte Klage abschloss, stellte fest, dass die Herabsetzung des Erhaltungszustands des Landes nicht rechtmäßig sei.
Schließlich wurde auch die von Wissenschaftlern der Boğaziçi-Universität eingereichte Klage entschieden. In der Entscheidung wurde betont, dass „es keine wissenschaftliche Grundlage dafür gibt, die Flächen mit zwei unterschiedlichen Standortgraden voneinander getrennt zu halten“.
Unter Hinweis darauf, dass das Land auch ökologisch intakt ist, entschied das Gericht, dass „das Gebiet als Ganzes erhalten werden sollte“, unter Berücksichtigung der historischen Identität des Campusgeländes.
Nicht vereinbar mit Wissenschaft und Recht
Unter Hinweis darauf, dass es an Informationen über die Gräberfelder in der Umgebung fehle und eine Bestandsaufnahme erforderlich sei, sagte das Gericht, dass „die Enden des Standortstatusbereichs erst nach einer solchen Bestandsaufnahme bestimmt werden können“.
In der Entscheidung, in der die Mängel des Ecologically Based Scientific Research Report (ETBAR) erwähnt wurden, der als Unterstützung für die Reduzierung der Verteidigung des Landes dargestellt wurde, wurde unterstrichen, dass die Berichte „wissenschaftlich nicht ausreichend sind, um uns dies zu ermöglichen die formalen und inhaltlichen Enden des Site-Status definieren“.
Aus diesem Grund stellte das Gericht fest, dass die Entscheidung keine wissenschaftliche Angemessenheit hatte, und kam zu dem Schluss, dass „da davon ausgegangen wird, dass die Entscheidung bezüglich der Definition des Standortstatus sowohl die Integrität des Campus als auch die natürliche Integrität des Bosporus-Systems beeinträchtigen wird, ist dies der Fall kam zu dem Schluss, dass das betreffende Verfahren nicht rechtmäßig ist.“
Einstimmig abgesagt
Das Gericht entschied einstimmig, die Änderung aufzuheben. Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat 30 Tage Zeit, um Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Entscheidet sich das Ministerium innerhalb dieser Frist, Berufung einzulegen, überprüft ein höheres Gericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Für den Fall, dass kein Einspruch erhoben wird oder das höhere Gericht die Entscheidung für angemessen hält, sollte der Verteidigungsstatus des Bosporus-Landes so schnell wie möglich wiederhergestellt werden.
T24