Geldbuße der Wettbewerbsbehörde: Einspruch des BİM wurde zurückgewiesen
Das Unternehmen kündigte an, innerhalb von 30 Tagen beim regionalen Verwaltungsgericht Ankara, dem Gericht zweiten Grades, Berufung einzulegen. Die Beschreibung des BİM lautet wie folgt:
„In unseren PDP-Stellungnahmen vom 30.10.2021, 17.02.2022 und 18.03.2022 wurde bekannt gegeben, dass die Wettbewerbsbehörde gegen fünf Kettenmärkte und ein Zulieferunternehmen, darunter auch unser Unternehmen, Bußgelder verhängt und eine Nichtigkeitsklage eingereicht hat unser Unternehmen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Der Fall vor dem Verwaltungsgericht (erstinstanzliches Gericht) wurde mit der Begründung abgewiesen. Innerhalb von 30 Tagen wird beim Regionalen Verwaltungsgericht Ankara, dem zweiten Instanzgericht, Berufung eingelegt, um Einspruch einzulegen die Entscheidung.“
Was ist passiert?
Der Wettbewerbsrat verhängte im Oktober 2021 eine Verwaltungsstrafe von 2 Milliarden 671 Millionen Lire gegen BİM, CarrefourSA, Migros, ŞOK, A 101 und Savola Gıda. BİM erhielt die schwerste Strafe von 958 Millionen Lira unter allen Märkten und reichte Klage auf Aufhebung der Entscheidung ein.
T24