Es geht um Millionen: Gerichtliche Präzedenzentscheidung zu Kreditkartengebühren
Das 2. Verbrauchergericht von Ankara hat eine Entscheidung im Kartenpreisfall gefällt, in der es um Millionen geht. Das Gericht habe die unterschriebenen Verträge bei der Beschaffung einer Kreditkarte „einseitig“ bewertet.
Das Gericht hat in der Klage eines Kreditkartennutzers auf Rückerstattung der Kartengebühr eine wertvolle Entscheidung getroffen.
Der zugehörige Artikel des Milliyet-Zeitungsautors Gürkan Akgüneş lautet wie folgt:
Feyyaz Bulut Gürbüzer beantragte bei der Schiedskommission für Verbraucher in Yenimahalle die Rückerstattung der von seiner Kreditkarte eingezogenen jährlichen Kartengebühr von 189 TL. Das Schiedsgericht gab dem Kartennutzer Recht und entschied, die von der Bank eingenommenen 189 TL zurückzuzahlen. Die Bank reichte jedoch beim 2. Verbrauchergericht von Ankara Klage auf Aufhebung der Entscheidung ein.
In dem Antrag der Bank wurde ausgeführt, dass der Kartennutzer die Zahlung der Kartengebühr im Bankdienstleistungsvertrag akzeptiert habe, die Kartengebühr zuvor in den an den Kunden gesendeten Kontoauszügen ausgewiesen worden sei, der Kunde dies jedoch nicht verlangt habe die kostenlose Kreditkartenoption der Bank, und der Kunde zahlte jahrelang auch die Kreditkartengebühr. In der Petition wurde auch argumentiert, dass die Gebühr aufgrund all dieser Kartenvorteile ein Erfordernis der Billigkeit sei.
Entscheidung des Gerichts
Das Gericht wies andererseits darauf hin, dass solche Verträge nicht als Ergebnis der gegenseitigen Verhandlungen der Parteien unterzeichnet wurden, und betonte, dass die Bedingungen, die der Verkäufer oder Lieferant einseitig in den Vertrag stellte, ohne mit dem Verbraucher zu verhandeln gemäß dem Verbraucherschutzgesetz und dem Beschluss des Europarates unlauter waren.
In der Entscheidung hieß es: „Der Fall musste zurückgewiesen werden, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Vertragsfragen mit dem Verbraucher besprochen wurden“. In diesem Zusammenhang hat das Gericht die Entscheidung der Verbraucherschlichtungsstelle zur Erstattung des Kartenpreises bestätigt und die Kosten des Verfahrens von der Bank übernommen.
T24