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BİM: Die Klage gegen die von der Wettbewerbsbehörde verhängte Strafe für Kettenmärkte wurde abgewiesen

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BİM teilte mit, dass die Klage gegen die von der Wettbewerbsbehörde auf Kettenmärkte verhängten Bußgelder auf der Grundlage abgewiesen wurde.

BİMs Erklärung gegenüber KAP „Für den Einspruch gegen die Entscheidung wird innerhalb von 30 Tagen beim Regionalen Verwaltungsgericht Ankara, dem Gericht zweiten Grades, Berufung eingelegt.“es wurde gesagt.

Die Erklärung enthielt die folgenden Worte:

„In unseren PDP-Stellungnahmen vom 30.10.2021, 17.02.2022 und 18.03.2022 wurde bekannt gegeben, dass die Wettbewerbsbehörde gegen fünf Kettenmärkte und ein Zulieferunternehmen, darunter auch unser Unternehmen, Bußgelder verhängt und eine Nichtigkeitsklage eingereicht hat unser Unternehmen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Der Fall vor dem Verwaltungsgericht von Ankara (erstinstanzliches Gericht) wurde mit der Begründung abgewiesen. Um gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, wird innerhalb von 30 Tagen beim regionalen Verwaltungsgericht Ankara, dem Gericht zweiten Grades, Berufung eingelegt.

T24

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